Beim Strafkautionsdarlehen handelt es sich um eine Leistung einer privaten
Rechtsschutzversicherung, bzw. einer gewerblichen Firmenrechtsschutzversicherung.

Im Zuge eines Strafverfahrens können die Ermittlungsbehörden die Stellung einer Kaution vom Beschuldigten verlangen. Die Kautionssumme ist bei der Behörde zu hinterlegen.

Bei Strafkautionen handelt es sich häufig um hohe Geldbeträge. Die Rechtsschutzversicherung stellt ihrem Versicherten die Kautionssumme als zinsloses Darlehen zur Verfügung.

Strafkautionsdarlehen als Leistung einer privaten Rechtsschutzversicherung
GEWERBE-PROFI GLOSSAR Strafkautionsdarlehen