Das Schuldrecht ist Teil des Privatrechts und regelt Schuldverhältnisse zwischen natürlichen oder juristischen Personen.

Ein Schuldverhältnis entsteht beispielsweise, wenn zwei Personen in einen Vertrag einwilligen. Ein Vertragsverhältnis beinhaltet die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien.

Beispiel Kaufvertrag

Der Verkäufer verpflichtet sich, die verkaufte Sache zu übergeben / zu liefern. Der Käufer verpflichtet sich zu Abnahme und Bezahlung der Sache.

Zu einer Störung des Vertragsverhältnisses kann es kommen, wenn eine der Parteien ihrer Verpflichtung aus dem Vertrag nicht nachkommt – zum Beispiel die Sache nicht bezahlt.

Gerichte beschäftigen sich regelmäßig mit Streit aus schuldrechtlichen Verträgen.

Exkurs zur Rechtsschutzversicherung

In privaten Rechtsschutz-Policen ist üblicherweise das Vertragsrecht mitversichert. Gewerbliche Versicherungsnehmer benötigen hierfür einen speziellen Firmenvertrags-Rechtsschutz. Dieser übernimmt dann die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen in unmittelbarem Zusammenhang mit der im Versicherungsschein bezeichneten Tätigkeit des Versicherungsnehmers.

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