Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt Versicherungsschutz auch für Schäden, die erst nach Beendigung des Versicherungsvertrags entstehen, deren Schadenursache aber bereits vor Beendigung des Versicherungsvertrags begründet liegt.

Zum besseren Verständnis soll das nachfolgende Praxisbeispiel dienen:

Ein Sanitärinstallateur gibt seinen Betrieb zum 31.12.2020 auf, weil er keinen Nachfolger findet. Sein Gewerbe meldet er ab. Im Frühjahr des Jahres 2022 kommt es zu einem Schaden an einer von ihm im Jahre 2018 verlegten Wasserleitung. Die Haftpflichtversicherung übernimmt die Regulierung dieses Schadens, obwohl der Betrieb und der Versicherungsvertrag nicht mehr existieren.

Der Zeitraum für die Nachhaftung des Versicherers beträgt üblicherweise 5 Jahre. Wichtig: Eine Änderung der Firmierung / der Rechtsform ist keine Betriebsaufgabe.

GEWERBE-PROFI GLOSSAR Nachhaftung