Der Mindestbeitrag ( auch Mindestprämie ) ist der Beitrag, welchen der Versicherer für die Versicherung eines Risiko mindestens berechnet. Der Mindestbeitrag kommt zur Anwendung, wenn eine Kalkulation nach Tarif zu einem niedrigeren Beitrag führen würde.
Der Mindestbeitrag ist sozusagen die preisliche Untergrenze für den beantragten Versicherungsschutz und kann nicht unterschritten werden.
Beispiel:
In der Betriebshaftpflichtversicherung für einen Hochbaubetrieb wird für jeden auf fremden Grundstücken tätigen Arbeiter 500 € Jahresbeitrag berechnet.
Bei insgesamt 8 Arbeitern ergibt sich ein Gesamtbeitrag von 4.000 € pro Jahr. Den Mindestbeitrag für das Risiko Hochbaubetrieb hat der Versicherer mit 2.400 € festgelegt.
Wenn nun 4 Arbeiter den Betrieb verlassen, gilt der ( höhere ) Mindestbeitrag. Rein rechnerisch ergibt sich dann ein Jahresbeitrag von 600 € je Mitarbeiter.