Die Mietverlustversicherung ist ein Bestandteil der gewerblichen Gebäudeversicherung. Sie kann gegen Beitragszuschlag vereinbart werden oder ist bereits in der Pauschaldeklaration enthalten. Im Idealfall beträgt die Haftzeit der Mietverlustversicherung 24 Monate.
Die Mietverlustversicherung ersetzt dem Gebäudeeigentümer den Mietausfall, wenn er mit seinem Gebäude infolge eines versicherten Sachschadens keine Mieteinnahmen erzielen kann.
Eigentümer von Wohn- oder Gewerbeimmobilien sind für die Finanzierung ihrer Gebäude oftmals auf regelmäßige Mieteinkünfte angewiesen oder bestreiten Ihren Lebensunterhalt aus Mieteinnahmen.
Ist das versicherte Gebäude nach einem Brandschaden nicht nutzbar, wird der Mieter seine Mietzahlungen reduzieren, beziehungsweise ganz einstellen. Neben dem Sachschaden am Gebäude ist dem Gebäudeeigentümer also auch ein Folgeschaden durch die ausbleibende Miete entstanden. Die Unterhaltungskosten ( Finanzierung, Grundsteuer, etc. ) laufen indessen weiter.
Die Mietverlustversicherung deckt auch den Nutzungsausfall für Räumlichkeiten, die vom Versicherungsnehmer selbst genutzt werden. Vereinfacht lässt sich sagen: sie deckt den Unterbrechungsschaden ( bis zur Wiederherstellung des Gebäudes ) – längstens 24 Monate.
Die Mietverlustversicherung sollte idealerweise zu allen versicherten Sachversicherungsgefahren ( also nicht nur für das Feuer-Risiko ) vereinbart sein.