Der Laufzeitnachlass kommt in den Komposit-Sparten
• Sachversicherung.
• Haftpflichtversicherung.
• Rechtsschutzversicherung.
• Unfallversicherung.
zur Anwendung.
Beantragt der Versicherungsnehmer einen Versicherungsvertrag mit mehr als einjähriger Versicherungsdauer, so wird der Versicherungsbeitrag um den Laufzeitnachlass reduziert.
Der Laufzeitnachlass beträgt – je nach Sparte und Anbieter – zwischen 5 und 10 % des Jahresnettobeitrags. In der Kompositversicherung können Versicherungsnehmer Laufzeiten von 1 bis 3 Jahren auswählen.
Das Versicherungsunternehmen bietet dem Versicherungsnehmer mit dem Laufzeitnachlass einen finanziellen Anreiz ( Vertragslaufzeit gegen Rabatt ), sich längerfristig an das Unternehmen zu binden.
Trotz dreijähriger Vertragslaufzeit kann der Versicherungsnehmer den Vertrag dennoch vorzeitig beenden, z.B. bei einer Beitragsanpassung in der Firmenrechtsschutzversicherung oder nach einem regulierten Schadensfall in der Haftpflichtversicherung.