Wer in einen Rechtsstreit verwickelt wird muss mit häufig hohen Kosten beim Gang durch die Instanzen rechnen. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung fallen die nachfolgenden Kosten an:
- Kosten des eigenen Rechtsanwalts.
- Eventuell die Kosten des gegnerischen Anwalts.
- Gerichtskosten.
- Zeugenauslagen.
- Honorare für Gutachter.
Rechtsschutzversicherer bieten ihren Kunden mit dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, bzw. einer Firmenrechtsschutzversicherung eine Übernahme des Kostenrisikos.
Ausschlaggebend für die Höhe der Kosten ist, u.a. der Streitwert ( auch Gegenstandswert ), denn nach ihm errechnen sich die Gerichtskosten und die Honorare für Rechtsanwälte. Ein niedriger Streitwert bedeutet also auch ein niedriges Kostenrisiko.
Bei hohen Streitwerten, beispielsweise bei gerichtlichen Streitigkeiten aus Verträgen im Firmenvertrags-Rechtsschutz ist das Kostenrisiko für die Beteiligten deutlich höher.
Laut einer Forsa-Umfrage im Jahr 2015 schätzten übrigens 80 % der Befragten die Kosten eines Rechtsstreits zu niedrig ein. Das eigene Recht durchzusetzen ist also teurer als gedacht. Über 50 % der befragten Personen ist zudem der Meinung, dass nur derjenige vor Gericht Recht bekommt, der das meiste Geld für Anwälte aufbringen kann. Da überrascht es auch nicht, dass rund 50 % auf eine Klage verzichten würden – aus Sorge vor den möglichen Kosten.
Wem ein Rechtsstreit ins Haus steht, der kann sich vorab mit einem Prozesskostenrechner über die möglichen Kosten informieren.