Die Kaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Beim Versicherungsumfang wird zwischen Teilkasko und Vollkasko unterschieden. Die Kaskoversicherung ist keine Pflichtversicherung (wie beispielsweise die KFZ-Haftpflichtversicherung).

Die Teilkaskoversicherung übernimmt:

•Kollisionen mit Tieren.
•Entwendung des Fahrzeugs oder seiner Teile.
•Brand.
•Sturm / Hagel.
•Überschwemmung (Hochwasser).
•Glasbruch.
•Marderbiss (und ggf. Folgeschäden).

Die Vollkaskoversicherung übernimmt (zusätzlich zur Teilkasko):

•Schäden am Fahrzeug durch selbst verursachte Unfälle.
•Vandalismus (z.B. durch Zerkratzen des Fahrzeugs).

Die Kaskoversicherung wird üblicherweise mit einer Selbstbeteiligung angeboten und abgeschlossen. Die Vollkaskoversicherung enthält – wie die KFZ-Haftpflicht auch – einen Schadenfreiheitsrabatt (SFR). Nach einem Schadenfall erfolgt eine Rückstufung.

Die Rückstufung nach einem Vollkaskoschaden entfällt, wenn der Vertrag über einen Rabattschutz verfügt. Schäden in der Teilkaskoversicherung werden ohne Rückstufung reguliert.

In der gewerblichen Flottenversicherung können – ergänzend zur Kaskoversicherung – nochBrems-, Betriebs- und Bruchschäden abgesichert werden.

Bei Finanzierung oder Leasing verlangen die finanzierenden Institutionen oftmals den Abschlusseiner Vollkaskoversicherung zur Absicherung des finanzierten Objektes.

GEWERBE-PROFI GLOSSAR Kaskoversicherung