Die Grüne Versicherungskarte ( auch Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr genannt ) dient dem Halter eines Kraftfahrzeuges als Versicherungsnachweis in der Kraftfahrthaftpflicht-versicherung.

Die Haftungsregelungen für Haftpflichtschäden im Straßenverkehr sind nicht einheitlich geregelt – selbst innerhalb der europäischen Union nicht.

Durch das „Grüne-Karte-Abkommen“ – ein Zusammenschluss von mehreren Staaten – ist der Versicherungsnachweis für Fahrzeughalter aus den Mitgliedsstaaten des Abkommens nun deutlich leichter ( in Form einer „grünen Karte“ ) zu erbringen.

Die grüne Karte enthält – neben dem Versicherungsnachweis – auch die Kontaktadressen ausländischer Regulierungsbüros, an welche sich ein Geschädigter nach einem Verkehrsunfall wenden kann.

In Deutschland kümmert ist das deutsche Büro Grüne Karte e.V. um die Abwicklung von KFZ-Haftpflichtschäden mit ausländischen Verkehrsteilnehmern.

Die Grüne Versicherungskarte wird auf Wunsch für private KFZ-Haftpflichtversicherungen und für gewerbliche Fahrzeuge, bzw. bei Flottenversicherungen für jedes einzelne Fahrzeug ausgestellt.

GEWERBE-PROFI GLOSSAR Grüne Versicherungskarte