Der Begriff Gliedertaxe stammt aus der privaten Unfallversicherung. Zu den Leistungen einer Unfallversicherung zählt auch Kapitalzahlung bei Invalidität. Als Invalidität wird eine dauerhafte, körperliche Beeinträchtigung bezeichnet, die als Folge eines Unfallereignisses zurückbleibt.
Als dauerhafte, körperliche Beeinträchtigung zählt beispielsweise der Verlust von Gliedmaßen ( Arm / Bein ) oder Sinneswahrnehmungen ( Geruch / Geschmack ).
Die Unfallversicherung bemisst die Kapitalzahlung bei Invalidität anhand der Schwere der körperlichen Beeinträchtigungen – und hier kommt die Gliedertaxe ins Spiel.
Die Gliedertaxe stellt eine Art Bewertungstabelle für den Verlust oder die Beeinträchtigung einzelner Körperteile dar. Sie ist Bestandteil der Unfallversicherung und im Versicherungsschein dokumentiert.
Für jede der dort aufgeführten Beeinträchtigungen ist jeweils ein Prozentsatz vorgesehen. Sind nach einem versicherten Unfallereignis mehrere Beeinträchtigungen verblieben, werden die Prozentsätze zusammenaddiert. In Summe können so maximal 100 Prozent für dauerhafte, körperliche Beeinträchtigungen zusammen kommen.
Die Höhe des Prozentsatzes ( der Schwere der verbliebenen Unfallfolgen ) bestimmt die Höhe der Kapitalauszahlung ( Invalidität ) aus der Unfallversicherung.
Die Anwendung der Gliedertaxe bezieht sich ausschließlich auf private Unfallversicherungen, Familienunfallversicherung und betriebliche Gruppenunfallversicherungen. In der gesetzlichen Unfallversicherung gelten andere Bewertungskriterien.