Bei privaten Versicherungsverträgen kann eine Dynamik eingeschlossen, bzw. vereinbart werden. Mit dem Einschluss einer Dynamik soll eine laufende Anpassung des bestehenden Versicherungs-schutzes an einen – möglicherweise – wachsenden Bedarf gewährleistet sein.

Die Dynamik in einer Unfallversicherung, Risikolebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung soll Einkommenssteigerungen und damit wachsende Versorgungslücken bei der Absicherung der Arbeitskraft, bzw. der Hinterbliebenenversorgung ausgleichen.

Auch in Rentenversicherungsverträgen kann eine Dynamik eingeschlossen werden. Dies erfolgt –wie oben beschrieben – zur Schließung von Versorgungslücken bei wachsendem Einkommen. Zusätzlich gleicht eine Dynamik die Inflation ( Kaufkraftverlust ) über einen langen Zeitraum während der Versicherungsdauer aus.

Bei den in Versicherungsverträgen üblichen Vereinbarungen zur Dynamik wird unterschieden in Beitragsdynamik und in Leistungsdynamik.

In der Beitragsdynamik steigt der Beitrag jedes Jahr um einen festen Prozentsatz. Aus dem erhöhten Beitrag wird ein zusätzlicher Versicherungsschutz finanziert.

In der Leistungsdynamik steigt der Versicherungsschutz jedes Jahr um einen festen Prozentsatz. Für den erhöhten Versicherungsschutz wird dann der entsprechende Beitrag kalkuliert.

Eine Dynamik kann der Versicherungsnehmer mit seinem Versicherer vereinbaren. Die Dynamik ist nicht zu verwechseln mit Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung oder beispielsweise mit einer Beitragsangleichung in einer Privat- oder Betriebshaftpflichtversicherung.