Über die Pauschaldeklaration der Inhaltsversicherung ist auch der Inhalt von Automaten versichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf den gesamten Inhalt des Automaten – für den Bargeldbestand gelten allerdings die vertraglichen Entschädigungsgrenzen.

Der Automat muss sich am Versicherungsort befinden. Nicht versichert sind Geldautomaten oder Glücksspielgeräte.

Schadenbeispiel

Bei einem Einbruchdiebstahl in das Firmengebäude brechen die Diebe auch einen Getränkeautomaten auf und entwenden das vorhandene Münzgeld.

GEWERBE-PROFI GLOSSAR Automateninhalt