Der Begriff Allmählichkeitsschäden ist häufig in Policen einer Betriebshaftpflichtversicherung als mit versichertes Risiko aufgeführt.

Zu einem Allmählichkeitsschaden kommt es durch die längere ( allmähliche ) Einwirkung von, z.B. Flüssigkeiten, Gasen, Dämpfen, Rauch und Ruß.

Wenn beispielsweise bei handwerklichen Arbeiten Isolierungen oder Abdichtungen beschädigt werden, kann es durch das Eindringen von Feuchtigkeit ( allmählich ) zu Schäden am Bauwerk oder den darin befindlichen Sachen kommen.

GEWERBE-PROFI GLOSSAR Allmählichkeitsschaden