Bodenkaskoversicherung
Die Bodenkaskoversicherung stellt eine Erweiterung zu der in der Betriebshaftpflichtversicherung enthaltenen Umwelthaftpflichtversicherung dar.
Die Bodenkaskoversicherung deckt Schäden durch Bodenkontaminationen am eigenen Grund und Boden. Die Bodenkontamination muss plötzlich und unfallartig ( man spricht hier von einer Betriebsstörung ) eingetreten sein – außerdem muss eine behördliche Anweisung zu deren Beseitigung vorliegen.
Gesetzliche Grundlage ist das Bundes-Bodenschutzgesetz ( BBodSchG ).
Die Dekontamination von Böden ist sehr aufwendig. Im Bereich der Kontamination muss das Erdreich aufgenommen und entsorgt werden. Später muss der Bereich dann wieder neu verfüllt, verdichtet und wieder ( wie vor dem Schaden ) hergerichtet werden.
Die Deckungssumme für die Bodenkaskoversicherung sollte mindestens 1 Million Euro – besser mehr – betragen.
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