Außergerichtliche Interessenwahrnehmung
Unter dem Begriff der außergerichtlichen Interessenwahrnehmung wird die Beratung / die Betreuung eines Mandanten verstanden, die – zunächst ohne – Einschaltung eines Gerichtes erfolgt.
Verfügt der Mandant über eine Rechtsschutzversicherung, so kann der Rechtsanwalt bei Rechtsschutzversicherer eine Deckungszusage für die außergerichtliche Interessenwahrnehmung seines Mandanten anfragen.
Private und gewerbliche Rechtsschutzversicherung bieten – abhängig vom angesprochenen Leistungsbereich – Versicherungsschutz für die außergerichtliche und die gerichtliche Interessenwahrnehmung des Versicherungsnehmers.
Beim Firmenvertrags-Rechtsschutz ist die Kostenübernahme des Rechtsschutzversicherers üblicherweise auf das gerichtliche Verfahren beschränkt.
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