Aufrechnung
„Eine Aufrechnung ( lateinisch = Kompensation ) ist die Aufhebung von Forderungsrechten zwischen denselben Personen in der Weise, als dass verrechnet wird. Eine Forderung erlischt dann, wenn die Gegenforderung wirksam in gleicher Höhe geltend gemacht wird.“
( Quelle: wikipedia ).
Die Aufrechnung ist in § 387 BGB geregelt.
Auch im Versicherungsgeschäft kommt die Aufrechnung zur Anwendung. So kann das Versicherungsunternehmen die fälligen und angemahnten Versicherungsbeiträge beispielsweise mit einer Schadenzahlung aus der Sach- Inhaltsversicherung – welche dem Versicherungsnehmer zusteht – aufrechnen.
Weitere Beiträge aus dieser Kategorie
Jetzt unverbindlich beraten lassen
Sie wünschen individuelle Beratung, möchten Ihren Versicherungsschutz prüfen oder haben Fragen zu einem konkreten Anliegen? Ihr persönlicher Ansprechpartner ist für Sie da – kompetent, verständlich und zuverlässig.