Absturz von Luftfahrzeugen
Beim Absturz von Luftfahrzeugen handelt es sich – zugegeben – um ein zum Glück seltenes Risiko.
Dennoch ist auch dieses Szenario Gegenstand privater und gewerblicher Versicherungsprodukte. So enthalten die Versicherungsbedingungen in der:
- Hausratversicherung.
- Wohngebäudeversicherung.
- Betriebsunterbrechungsversicherung.
- Firmen-Inventarversicherung.
- Firmengebäudeversicherung.
folgenden Zusatz: „Versichert gilt auch der Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung.“ Der Absturz von Luftfahrzeugen ist Bestandteil der Feuerversicherung.
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