Als Erdbeben wird eine ( auf der Richter-Skala ) messbare Erschütterung an der Erdoberfläche bezeichnet. Ein Beben kann als Folge von Verschiebungen an den tektonischen Platten oder auch durch vulkanische Aktivität ausgelöst werden.

Sachschäden durch ein Erdbeben zählen zu den versicherten Gefahren in der Versicherung gegen sog. Elementarschäden. Ein Erdbeben kann unmittelbar erhebliche Sachschäden an Infrastruktur, Gebäuden und Inventar verursachen.

Als Folge eines Bebens unter dem Meeresspiegel ( Seebeben ) kann eine einsetzende Flutwelle ( Tsunami ) weitere Schäden – auch Stunden nach dem eigentlichen Beben – hervorrufen.

Wenn diese sog. Elementarsch den in Gebäude- und Inventarversicherungen enthalten sind, sollten diese auch in eine evtl. bestehende Betriebsunterbrechungsversicherung eingeschlossen werden.