Prozessführung
Kommt es nach einem Haftpflichtschaden zu einem Gerichtsprozess, so ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, seinem Haftpflichtversicherer die Prozessführung zu überlassen.
In der Privat- und Betriebshaftpflichtversicherung obliegt es dem Versicherungsunternehmen, die Schuldfrage ( Haftung ) zu beurteilen und – erforderlichenfalls – auch, einen Gerichtsprozess zu führen.
Der Versicherer beauftragt im Namen des Versicherungsnehmers einen Rechtsanwalt. Der Versicherungsnehmer muss diesen Rechtsanwalt bevollmächtigen, ihm Auskünfte erteilen und ihm die geforderten Unterlagen aushändigen ( § 25.5 AHB ).
Weitere Beiträge aus dieser Kategorie
Jetzt unverbindlich beraten lassen
Sie wünschen individuelle Beratung, möchten Ihren Versicherungsschutz prüfen oder haben Fragen zu einem konkreten Anliegen? Ihr persönlicher Ansprechpartner ist für Sie da – kompetent, verständlich und zuverlässig.