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Werklohn mit der Betriebshaftpflichtversicherung einklagen 

Welcher Handwerker kennt diese Situation nicht? Durch ein Missgeschick verursachen die eigenen Mitarbeiter in Ausübung ihrer Tätigkeit beim Auftraggeber einen Schaden. Ein klarer Fall für die Betriebshaftpflichtversicherung, schließlich ist das Risiko versichert. Leider reagieren manche Kunden mit Unverständnis und behalten den Werklohn ganz oder teilweise ein. Die aktive Werklohnklage verhilft dem betroffenen Handwerksunternehmer zu seinem Recht. Der nachfolgende Beitrag erklärt, wie das genau funktioniert und welche Voraussetzungen vorliegen müssen. 

Vorteil der Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflicht übernimmt die Regulierung berechtigter Haftpflichtansprüche und wehrt unberechtigte Ansprüche – wenn erforderlich – für den Versicherungsnehmer ab. Versicherungsschutz besteht in der Regel bis zur Höhe der Deckungssumme ( einzelne Leistungen in der Betriebshaftpflicht sind durch Sublimits begrenzt ).

Die Abwehr unberechtigter Haftpflichtansprüche stellt für den Versicherungsnehmer eine echte Versicherungsleistung dar – man spricht hier auch vom so genannten passiven Rechtsschutz.

Im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz für Schäden, die sich in Ausübung der betrieblichen Tätigkeit ergeben – unabhängig davon, ob der Firmeninhaber oder einer seiner Mitarbeiter den Schaden verursacht hat. Ein mögliches Beispiel kann die Verletzung von Sorgfaltspflichten ( z.B. bei der Sicherung einer Baustelle ) sein.

Die Leistungen der Haftpflichtversicherung für Bauhandwerker beinhalten regelmäßig auch Versicherungsschutz für selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Bearbeitungsschäden und die Beauftragung von Subunternehmern. 

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Was bedeutet aktive Werklohnklage?

Regelmäßig behalten Auftraggeber den geschuldeten Werklohn aufgrund eines Sachschadens ein oder rechnen die Schadenssumme gegen den Werklohn auf. Dies ist um so unverständlicher, wenn die Haftpflichtversicherung des Verursachers die Regulierung der beschädigten Sache bereits zugesichert hat – aber leider oftmals gängige Praxis.

Die Betriebshaftpflichtversicherung trägt die Prozesskosten für die gerichtliche Durchsetzung von Werklohnforderungen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Forderung berechtigt ist und der geforderte Haftpflichtanspruch versichert ist.

In den gängigen Angeboten zur Betriebshaftpflichtversicherung für das Bauhaupt- bzw. das Baunebengewerbe ist der Baustein der aktiven Werklohnklage automatisch mitversichert. In Unkenntnis dieser Tatsache versuchen Unternehmen die gekürzte Rechnung außergerichtlich auf eigene Kosten und eigenes Risiko bei ihren Kunden durchzusetzen.

Worauf muss beim Versicherungsschutz geachtet werden?

Schutz im Rahmen der Betriebshaftpflicht besteht, wenn der Auftraggeber Werklohn zur Aufrechnung von ( eigentlich ) versicherten Schadenersatzansprüchen einbehält. Der Betrieb muss also für das vorausgegangene Schadenereignis haftbar sein. Schäden, die nicht der betrieblichen Tätigkeit zuzuordnen sind oder die reine Haftung aus der Vertragserfüllung ( Werkvertrag ) sind durch die Versicherung nicht gedeckt.

Übernahme der Prozesskosten durch den Versicherer

Bei der aktiven Werklohnklage übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung die Kosten für die gerichtliche Durchsetzung der Werklohnforderung für den Versicherungsnehmer – Gebühren für das außergerichtliche Tätigwerden eines Rechtsanwaltes werden hingegen nicht übernommen. Erfahrungsgemäß stellt das Versicherungsunternehmen den Rechtsanwalt für das Verfahren.

Diese Versicherungsleistung stellt für die Firma einen sehr wertvollen zusätzlichen Nutzen dar. Die Gerichtskosten in einem solchen Schadenfall errechnen sich aus dem so genannten Streitwert. Hinzu kommen noch sonstige Aufwendungen für Zeugen oder Gutachter.

Beispiel für die Übernahme der aktive Werklohnklage durch die Versicherung

Ein Bauunternehmer hat bei einem Neubau Fliesen verlegt. Nach Abschluss der Arbeiten beklagt der Kunde, dass der Betrieb die Wände im Treppenhaus und die Treppenstufen beschädigt hat. Zudem soll die Firma für die Arbeiten in Höhe von 500 € zu viele Stunden abgerechnet haben. Für die Beschädigung der Sachen wird der Schaden mit 2.000 € beziffert – insgesamt erfolgt eine Kürzung der Rechnung um 2.500 €.

Eine Einigung der Parteien untereinander gelingt nicht. Aus diesem Grund wendet sich das Unternehmen an seine Betriebshaftpflichtversicherung. Diese trägt das Kostenrisiko für die Rechtsanwaltsgebühren und die Gerichtskosten für den Streitwert von 2.000 € ( Höhe des behaupteten Sachschadens).

Die übrigen 500 € aus der gekürzten Rechnung muss der Betrieb mit eigenen Mitteln beitreiben, da diese Kosten nicht durch einen versicherten Haftpflichtschaden entstanden sind. 

Übernahme der Kosten

Worauf muss noch geachtet werden?

Viele Versicherungsunternehmen legen für die Übernahme der Prozesskosten eine Mindesthöhe für den einbehaltenen Werklohn fest und begrenzen diesen gleichzeitig nach oben. In der Praxis kann es so aussehen, dass der einbehaltene Betrag mindestens 1.000 €, maximal jedoch 500.000 € betragen darf. Die Informationen hierzu sind im jeweiligen Versicherungsschein dokumentiert.

Hilft in einem solchen Fall nicht auch die gewerbliche Rechtsschutzversicherung?

Die herkömmliche Firmenrechtsschutzversicherung übernimmt in einem solchen Fall keine Kosten, da in der Regel der Vertragsrechtsschutz nicht enthalten ist. Eine Firmenvertrags-Rechtsschutzversicherung hingegen übernimmt die Kosten der gerichtlichen Durchsetzung von Streitigkeiten aus schuldrechtlichen Verträgen.

Sofern eine Firmenvertrags-Rechtsschutzversicherung besteht, kann der Handwerksunternehmer seinen oben beschriebenen Anspruch auch hierüber vor Gericht einfordern. Ist der Vertragsrechtsschutz nicht im Versicherungsumfang enthalten, müssen die entstehenden Gerichtskosten sorgfältig gegen den möglichen Klage-Erfolg abgewogen werden.

Wie hoch allein der finanzielle Aufwand für die Durchsetzung des Werklohns vor Gericht ist, lässt sich ganz schnell mit einem Prozesskosten-Rechner überprüfen.

www.gewerbe-profi.de

Mirko Bubig

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Hinweise zur Selbstbeteiligung

Die gewählte Selbstbeteiligung gilt je Leistungsfall.

Mit der Vereinbarung einer Selbstbeteiligung lässt sich der Versicherungsbeitrag i.d.R deutlich senken. Im Angebot finden Sie später unter dem Punkt „Beitragsalternativen“ Berechnungen mit einer höheren / niedrigeren Selbstbeteiligung.

Beim Firmenvertrags-Rechtsschutz können Sie eine vom übrigen Vertragsumfang abweichende Selbstbeteiligung wählen. Wir empfehlen – gerade bei hohen Umsätzen – eine Selbstbeteiligung von 500 Euro / 1.000 Euro. Wenn Sie eine höhere SB wünschen, sprechen Sie uns einfach an.

Hinweise zur Zahlungsweise

Eine jährliche Beitragszahlung stellt die für Sie günstigste Variante dar.Bei monatlicher Beitragszahlung benötigen wir ein SEPA Lastschriftmandat von Ihnen.

Hinweise zum Versicherungsbeginn

Bitte beachten Sie, dass für viele Rechtsschutzleistungen eine Wartezeit von 3 Monaten gilt.Die Wartezeit entfällt, wenn sich ein gleichartiger Versicherungsumfang nahtlos an Ihre vorherige Rechtsschutzversicherung anschließt.Die enthaltenen Assistance-Leistungen können Sie sofort zum Vertragsbeginn nutzen.

Hinweise zur Selbstbeteiligung

Die gewählte Selbstbeteiligung gilt je Leistungsfall.

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Für die Nutzung der enthaltenen Assistance-Leistungen, beispielsweise:

  • Anwalts-Hotline & Anwaltsempfehlung
  • Rechtsschutz-Assistent
  • Dokumentenprüfung
  • Inkasso-Service & Bonitäts-Check
  • Mediation
  • Löschung von Google-Bewertungen

wird keine Selbstbeteiligung in Abzug gebracht.

Firmenvertrags-Rechtsschutz – die ideale Ergänzung zur Grunddeckung

Versichert sind die bekannten Rechtsschutzleistungen wie z. B. Anwalts-, Gerichts-und Sachverständigenkosten für gerichtliche Streitigkeiten aus schuldrechtlichen Verträgen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit, z. B. mit Kunden, Lieferanten, Subunternehmern, Herstellern und sonstigenDienstleistern, stehen.

Der Jahresbeitrag errechnet sich nach dem jährlichen Brutto-Umsatz.

Ihre Leistungen beim Firmenvertrags-Rechtsschutz:

 

  • Kein Mindest-Streitwert.
  • Versicherungssumme: 200.000 €.
  • Geltungsbereich: Deutschland.
  • Geringe Selbstbeteiligung ( min. 150 € je Streitfall ).
  • Geringer Mindestbeitrag.
  • Kostenschutz ab dem gerichtlichen Verfahren.

Auch für kleinere Betriebe interessant:

Bis zu einem Jahresumsatz von 55.000 € gilt der Mindestbeitrag!

Und natürlich wenn das Unternehmen wächst…

Teilen Sie uns jedes Jahr Ihre Umsatzsumme mit. Gemeinsam mit Ihnen passen wir den Vertragsrechtsschutz entsprechend an. Eventuell ist dann ein Wechsel in die nächsthöhere Selbstbeteiligung sinnvoll.

Schaden- und Leistungsbeispiele aus dem Firmenvertrags-Rechtsschutz

Makler ohne Honorar

Nach erfolgreicher Vermittlung eines Kaufabschlusses muss ein Immobilienmakler seine vertraglich vereinbarte Courtage beim Käufer einklagen.

Gedeckter Tisch – nicht bezahlte Rechnung

Für einen runden Geburtstag stellt ein Caterer Festräume, Personal, Essen und Getränke bereit. Die Feier ist ein voller Erfolg für die Auftraggeberin. Nach Eingang der Rechnung ist nichts mehr feierlich. Die Qualität wird bemängelt und die vereinbarte Getränkepauschale nicht mehr anerkannt.Dem Inhaber des Party-Service bleibt nur noch der Weg vor Gericht.

Strenge Eingangskontrolle

Eine Großbäckerei beliefert einen Discounter. Die Eingangskontrolle des Discounters verweigert die Annahme einer LKW-Ladung Gebäck, mit dem Hinweis auf eine fehlerhafte Etikettierung. Die Bäckerei bestreitet Fehler an der Ware und ihrer Bezeichnung. Der Streitfall landet vor Gericht.

Die Bausteine Rechtsschutz PLUS & Spezial-Strafrechtsschutz enthalten wichtige Erweiterungen für Unternehmen & Firmeninhaber:

Rechtsschutz PLUS

  • Unbegrenzte Versicherungssumme in Deutschland,2 Mio. in Europa, 200.000 Euro weltweit sowie Strafkautionsdarlehen jetzt bis 300.000 Euro
  • Erweiterter Strafrechtsschutz bei privaten, ehrenamtlichen und beruflichen nichtselbstständigen Tätigkeiten
  • Kapitalanlagen-Rechtsschutz bis 5.000 Euro Kosten, unabhängig von der Höhe der Anlagesumme
  • Beratungsrechtsschutz für Sorgerechtsverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Unternehmervollmacht, Nachfolgeregelung, Patientenverfügung, Testament und digitalen Nachlass
  • Außergerichtlicher Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht bis 2.500 Euro
  • Mitversichert ist ein privates Motorfahrzeug zu Wasser (Versicherungssumme bis 20.000 Euro je Versicherungsfall)
  • Cyber-Rechtsschutz.

Spezial-Strafrechtsschutz

  • Vorsatzvergehen
  • Vorsatzverurteilung durch rechtskräftigen Strafbefehl
  • Honorarvereinbarungen
  • Kostenübernahme für ein außergerichtliches Sachverständigen-Gutachten bis zu 25.000 Euro
  • Zeugenbeistand \ Firmenstellungnahme
  • Verwaltungs-Rechtsschutz
  • Nebenklagekosten
  • Rechtsschutz bei Durchsuchung und Beschlagnahme
  • Aktive Strafverfolgung
  • Versicherungsfall mit Einleitung des Ermittlungsverfahrens
  • Daten-Rechtsschutz.

Schaden- und Leistungsbeispiele aus dem Spezial-Strafrechtsschutz

Freie Honorarvereinbarung

Spezialisierte Strafverteidiger arbeiten nur auf Honorarbasis.Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die angemessenen Kosten, wenn Sie sich beispielsweise in einem Steuer-Strafverfahren von einem Fachanwalt vertreten lassen möchten.

Rechtsschutz bei Hausdurchsuchung und Beschlagnahme

Gegen den Betrieb eines langjährigen Geschäftspartners wird wegen Steuerhinterziehung ermittelt. Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass sich Unterlagen dazu auch inIhren Geschäftsräumen befinden. Beamte führen eine Hausdurchsuchung bei Ihnen durch und es werden kistenweise Geschäftsordner und Ihre PC`s mitgenommen. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für den notwendigen anwaltlichen Beistand, egal ob Sie von der Maßnahme als Verdächtiger oder in sonstiger Eigenschaft betroffen sind.

 

Schaden- und Leistungsbeispiele aus Rechtsschutz PLUS

Prüfung von Dokumenten & Webseiten

Sie möchten Ihr Impressum und Ihre Datenschutzerklärung prüfen lassen, um teure Abmahnungen zu vermeiden. Die Überprüfung erfolgt durch einen Kooperationspartner für Sie kostenfrei.

Geschäftsschädigende Rezensionen

Ihr Google-MyBusiness-Profil wird mit geschäftsschädigenden Bewertungen überzogen, für die es keine sachliche Grundlage gibt. Über unsere Kooperation können Sie 5 Löschaufträge im Jahr beauftragen – kostenfrei.

Bei gemieteten Geschäftsräumen wird für die Kalkulation die Jahresbruttomiete benötigt. Die private Wohnanschrift des Firmeninhabers ist mitversichert.

Schaden- und Leistungsbeispiele aus dem Eigentums-, Miet- und Pachtrechtsschutz

Bauschaden

Auf dem Nachbargrundstück ist schweres Gerät im Einsatz. Schon während der Bauphase kommt es zur Bildung von Rissen an Ihrem Firmengebäude.

Nebenkostenabrechnung

Die Nachforderung Ihres Vermieters enthält erhebliche Mängel, welche Sie keinesfalls akzeptieren können.

Bei Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht gibt es folgende Besonderheit zu beachten:Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens hat jede Streitpartei in der ersten Instanz die eigenen Kosten zu tragen.

Schaden- und Leistungsbeispiele aus dem Arbeitgeber-Rechtsschutz

Zeugnis

Ein ausgeschiedener Mitarbeiter klagt vor dem Arbeitsgericht gegen sein Zeugnis.

Fristlose Kündigung

Aufgrund eines Betrugs müssen Sie einem Mitarbeiter fristlos kündigen. Der Streitwert beträgt 3 Bruttomonatsgehälter – das Kostenrisiko über 2 Instanzen beläuft sich auf ~ 8.500 Euro.

Mediation

Durch die Vermittlung einer Mediation kann eine gerichtliche Auseinandersetzung mit einer Mitarbeiterin vermieden und der Betriebsfrieden wiederhergestellt werden. Durch die Anwalts-Hotline wird Ihnen ein geeigneter Mediator vermittelt.

Im Privat- und Verkehrsbereich sind Sie und zudem Ihre folgenden Familienmitglieder geschützt:

  • Kinder bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres, solange sie sich in Ausbildung oder Studium befinden und unverheiratet sind.
  • Eltern bzw. Eltern des Ehe- oder Lebenspartners, die nicht mehr erwerbstätig und unter Ihrer Anschrift gemeldet sind– auch wenn sie anschließend ins Pflegeheim gehen.

Im Privat- bzw. Verkehrsbereich versicherte Rechtsgebiete:

 

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Arbeitsrecht-Rechtsschutz für Arbeitnehmer
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer-Rechtsschutz
  • Sozial-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
  • Verwaltungs-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz in Betreuungsverfahren
  • Opfer-Rechtsschutz

Außerdem sind in der Grunddeckung bereits enthalten:

  • Anwaltshotline & Anwaltsempfehlung.
  • Mediation.
  • Rechtsschutz-Assistent für Ihr Smartphone.

Schaden- und Leistungsbeispiele aus dem Privat- und Verkehrsbereich

Vertrags- und Sachenrecht

Ihr Familienurlaub wird zum Reinfall. Baulärm raubt Ihnen den Schlaf und gebuchte Leitungen stehen nicht zur Verfügung. Die Rechtsschutzversicherung zahlt den Anwalt. Dieser kümmert sich um die Reisepreisminderung.

Sozial-Rechtsschutz

Ein mit versichertes Familienmitglied streitet um die Anerkennung einer Schwerbehinderung. Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt im privaten Bereich auch das der Klage vorgeschaltete Einspruchs-/Widerspruchsverfahren.

Behandlungsfehler

Auf die falsche Diagnose folgt die falsche Behandlung – mit dauerhaften Folgen. Sie möchten gegen das Krankenhaus vorgehen und benötigen einen Fachanwalt für Medizinrecht. Die Anwalts-Hotline empfiehlt Ihnen den richtigen Ansprechpartner.

Zu schnell unterwegs

Ihnen wird ein Tempoverstoß vorgeworfen – es droht der Verlust der Fahrerlaubnis. Ein Rechtsanwalt übernimmt die Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte zwecks Überprüfung der Messung. 

In der Firma sind Sie und Ihre Mitarbeiter während ihrer beruflichen Tätigkeit für das Unternehmen versichert.

Im Firmenbereich versicherte Rechtsgebiete:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Gerichtlicher Verwaltungs-Rechtsschutz bei Versagung oder Entzug der Gewerbeerlaubnis
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Gerichtlicher Steuer-Rechtsschutz
  • Gerichtlicher Sozial-Rechtsschutz
  • Gerichtlicher Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte
  • Gerichtlicher Vertrags-Rechtsschutz für Versicherungsverträge im Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit
  • Beratungs-Rechtsschutz für die Unternehmensnachfolge
  • Opfer-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz

Außerdem sind in der Grunddeckung bereits enthalten:

  • Anwaltshotline & Anwaltsempfehlung.
  • Bonitätsprüfung & Inkasso-Service.
  • Mediation & Firmenvertrags-Mediation.
  • Rechtsschutz-Assistent für Ihr Smartphone.

Schaden- und Leistungsbeispiele aus dem Firmenbereich

Gerichtlicher Steuer-Rechtsschutz

Nach der fristgemäßen Einreichung der Steuererklärung, erkennt das Finanzamt Ihre eingereichten Belege nicht an. Die Folge sind hohe Nachzahlungen.Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten des beauftragten Fachanwaltes für Steuerrecht, der Ihre gerichtliche Vertretung übernimmt.

Gerichtlicher Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte

Sie erwerben ein neues EDV-System für Ihren Betrieb. Dieses verursacht von Beginn an ständig Ausfälle. Ein hoher Folgeschaden droht. Sie wollen Schadenersatz vom Systemhaus!

Rechtsschutz für Mitarbeiter

Ihre Mitarbeiterin erleidet auf einer Dienstfahrt einen schweren Verkehrsunfall. Die Sozialversicherung erkennt ihre Berufsunfähigkeit nicht an. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten ab dem Gerichtsverfahren einschließlich teurer Gutachten.

Kunde zahlt nicht

Sie haben Ihren säumigen Kunden bereits mehrfach angemahnt – ohne Erfolg.Der Inkasso-Service kümmert sich nun um Ihre Außenstände.