Containerklausel
Mit Vereinbarung der Containerklausel kann der Versicherungsschutz in der Inhaltsversicherung auf Sachen ausgedehnt werden, die sich nicht am Versicherungsort und außerhalb eines Gebäudes befinden.
Die mechanischen Sicherungen am Container müssen einwandfrei sein. Für die Versicherung des Containerinhalts gelten eigene Entschädigungsgrenzen und Selbstbeteiligungen.
Beispiel:
Ein Bauunternehmen stellt auf einer Baustelle einen fensterlosen Stahlcontainer auf, in welchem die Werkzeuge und Maschinen nach Feierabend eingeschlossen werden. Der Container ist durch ein massives Vorhangschloss gesichert.
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