Bewegliche Sachen
Der Begriff bewegliche Sachen stammt aus der Sachversicherung.
Bewegliche Sachen lassen sich problemlos und ohne Gewalt bewegen. Bei beweglichen Sachen handelt es sich beispielsweise um Möbel und andere Einrichtungsgegenstände, die über eine private Hausratversicherung gegen die üblichen Gefahren versichert werden können.
In der gewerblichen Sachversicherung gelten Maschinen-, Büro- und Kommunikationsmittel, Waren, Vorräte und fertig hergestellte Produkte als bewegliche Sachen, die über eine Inhaltsversicherung versichert werden können.
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