AKB – Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kraftfahrtversicherung ( kurz: AKB ) werden beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft ( GdV ) als unverbindliche Musterbedingungen erstellt, regelmäßig überarbeitet und den angeschlossen Mitgliedsunternehmen ( den Versicherungsgesellschaften ) zur Verfügung gestellt.
Die AKB werden beim Abschluss einer Kraftfahrtversicherung Vertragsbestandteil. In den AKB finden sich Regelungen zur KFZ-Haftpflichtversicherung und zur Kaskoversicherung.
Bei speziellen Kraftfahrtversicherungen ( beispielsweise bei der Flottenversicherungen ) werden darüber hinaus individuelle Vereinbarungen ebenfalls Vertragsbestandteil.
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