Die so genannte Prämienregulierung ist im § 13 der allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung ( AHB ) benannt. Die Prämienregulierung wird auch Beitragsregulierung genannt. Sie ist erforderlich, damit der Versicherungsschutz zu jeder Zeit aktuell ist und der Versicherer einen risikogerechten Beitrag für die Haftpflichtversicherung vereinnahmen kann.
In der Praxis erhält der Versicherungsnehmer einmal im Jahr Post von seiner Haftpflichtversicherung ( meistens zusammen mit der Beitragsrechnung ). In diesem Schreiben wird er aufgefordert, neu hinzu gekommene Risiken innerhalb eines Monats anzuzeigen.
Erst nach der Anzeige über eingetretene Änderungen hat der Versicherer die Möglichkeit, den Beitrag für die Haftpflichtversicherung erneut zu kalkulieren. Zeigt der Versicherungsnehmer neu hinzu gekommene Risiken nicht an, droht ihm eine Vertragsstrafe.
In der Betriebshaftpflichtversicherung erhält der Versicherungsnehmer jedes Jahr einen Meldebogen. Dort müssen Änderungen zu den versicherten Risiken, z.B. Änderungen zum Umsatz oder der Anzahl der Beschäftigten gemeldet werden. Auch neu hinzu gekommene Risiken, z.B. Filialen, neue Betriebsgrundstücke sind anzeigepflichtig.
Die Prämienregulierung ist durchaus auch im Interesse des Versicherungsnehmers. Hat sich beispielsweise das betriebliche Tätigkeitsfeld verringert, so steht ihm ein Erstattungsanspruch aus bereits gezahlten Versicherungsbeiträgen zu.