Betriebliche Gruppenunfallversicherung – Extra-Schutz für Fachkräfte

 In Unfallversicherung

Oft genügt eine falsche Bewegung oder ein Moment der Unachtsamkeit und es ist passiert – glücklicherweise gehen die meisten der rund 10 Millionen Unfallereignisse in Deutschland glimpflich für die Verletzten aus. Unfälle ereignen sich rund um die Uhr – zuhause, bei der Freizeitgestaltung und bei der Arbeit. Eine betriebliche Gruppenunfallversicherung schließt die Lücken der gesetzlichen Unfallversicherung. Mit ihr übernehmen Arbeitgeber Verantwortung für Ihre Mitarbeiter und gewähren eine attraktive Zusatzleistung zum Gehalt.

Was ist eine betriebliche Gruppenunfallversicherung?

Die Unfallversicherung vom Chef schützt den Arbeitnehmer bei beruflichen und privaten Unfällen und stellt neben umfangreichen Geldleistungen auch ein Reha-Management bereit. Die Leistungen orientieren sich vom Umfang an einer privaten Unfallversicherung.

Ganz konkret bedeutet das: Der Arbeitgeber schließt für seine Belegschaft eine Gruppenunfallversicherung mit einer Versicherung seiner Wahl ab und übernimmt die Zahlung der Beiträge. Die Arbeitnehmer werden in der Police als versicherte Personen aufgeführt.

Mit einer Gruppenunfallversicherung kann sich eine große Personenanzahl zu günstigen Konditionen gegen die finanziellen Folgen von Unfällen absichern. Die betriebliche Gruppenunfallversicherung stellt eine freiwillige Arbeitgeberleistung dar – sie ist nicht gesetzlich vorschrieben.

Anteil an Unfallverletzungen innerhalb von 12 Monaten

Männer (11%)

Frauen (7%)

Wann leistet eine Unfallversicherung?

Ein Unfallereignis im Sinne der Unfallversicherung liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig einen gesundheitlichen Schaden erleidet.

Im Ergebnis kommt es zu einer Einschränkung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit.

Betriebliche Gruppenunfallversicherung - Wann leistet eine Unfallversicherung?

3 Beispiele für einen betrieblichen Unfall:

Aus Unachtsamkeit fährt ein Staplerfahrer seinen Arbeitskollegen an, welcher soeben Paletten beladen hat.

Beim Auswechseln von Leuchtstoffröhren im Betrieb stürzt ein Mitarbeiter von einer aufgestellten Leiter.

Beim Aufstellen eines Gerüstes fallen nicht richtig gesicherte Teile herab und verletzen einen Mitarbeiter.

Berufskrankheiten fallen nicht unter den Versicherungsschutz

Anerkannte Berufskrankheiten (Beispiele: Lärmschwerhörigkeit, Asbestose oder Silikose) zählen nicht zum Leistungsumfang der betrieblichen Gruppen-Unfallversicherung. Zuständig in diesen Fällen ist die gesetzliche Unfallversicherung. Weitere Informationen zu Berufserkrankungen liefert die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).

Die Gruppen-Unfallversicherung leistet abhängig vom Umfang der Verletzungen

Die Versicherungsleistung der Unfallversicherung ist abhängig von der Schwere der erlittenen Verletzungen. Bei nur leichten Unfallverletzungen (ohne Dauerfolgen) wird üblicherweise eine Frakturleistung (bei Knochenbrüchen) und ein Krankenhaus-Tagegeld an den Versicherten ausgezahlt.

Bei schweren Verletzungen (mit Dauerfolgen) werden Leistungen aufgrund einer festgestellten Invalidität oder aufgrund eines Todesfalles infolge des Unfallereignisses fällig.

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Welche Leistungen sind in der betrieblichen Gruppen-Unfallversicherung enthalten?

Die Gruppen-Unfallversicherung bietet Versicherungsschutz für kleine Unfallereignisse mit nur leichten Verletzungen und für schwerwiegende Unfälle mit Dauerfolgen (Invalidität). Die Absicherung beinhaltet einen weltweiten Schutz rund um die Uhr und wird oft durch so genannte Assistance-Leistungen ergänzt.

Die nachstehend aufgeführten Leistungen können im Vertrag mitversichert werden:

  • Invalidität (Kapitalzahlung bei unfallbedingten Dauerfolgen).
  • Monatliche Unfallrente (üblicherweise ab einem Invaliditätsgrad von 50 %).
  • Todesfallsumme (Kapitalzahlung bei Tod durch Unfall).
  • Krankenhaus-Tagegeld (für die Dauer des stationären Krankenhaus-Aufenthaltes).
  • Frakturleistung (Geldzahlung bei Knochenbrüchen).
  • Kosmetische Operationen (z.B. zur Behandlung von Narben nach Unfallverletzungen).
  • ReHa-Manager (zusätzliche Leistung zur Begleitung des Genesungs-Prozesses).

Gesetzlich abgesichert – reicht das nicht?

Die Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung beinhaltet Berufsunfälle, direkte Wegeunfälle und Berufskrankheiten. Der private, außerberufliche Bereich ist also nicht mitversichert. Quelle: SGB VII.

Welche Vorteile bietet eine Gruppenunfallversicherung?

Von einer betrieblichen Gruppenunfallversicherung profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen – wie die nachfolgenden Beispiele zeigen werden:

Günstige Beiträge

In der Summe ist eine betriebliche Unfallversicherung günstiger, als eine Vielzahl einzeln abgeschlossener Verträge. Unternehmen können schon für kleine Gruppen ab 3 Mitarbeitern diese kostengünstige Absicherung wählen.

Die Kosten für die Versicherung sind abhängig von der Personenzahl, dem jeweiligen Risiko und dem gewählten Leistungsumfang. Der Beitrag je Mitarbeiter verringert sich, je mehr Personen über diesen Vertrag versichert sind.

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Umfassende Leistungen

Arbeitnehmer erhalten einen zusätzlichen Versicherungsschutz, der weit über den Umfang der gesetzlichen Unfallversicherung hinausgeht. Die Leistungen können individuell mit der Versicherung vereinbart werden. Arbeitgeber gewähren Beschäftigten ihres Unternehmens hiermit eine wertvolle, zusätzliche Vorsorge.

Steuerliche Vorteile

Unternehmen können die Versicherungsbeiträge für die Gruppenunfallversicherung steuerlich als Betriebsausgabe absetzen. Die steuerliche Behandlung bei der Beitragszahlung und beim Bezug von Versicherungsleistungen aus dem Vertrag hängt davon ab, ob die versicherte Person einen Direktanspruch hat oder nicht.

Laufende Unfall-Renten werden mit dem so genannten Ertrags-Anteil besteuert.

Betriebliche Gruppenunfallversicherung – mit und ohne Direktanspruch

Betriebliche Gruppenunfallversicherung - Mit Direktanspruch
Betriebliche Gruppenunfallversicherung - Ohne Direktanspruch

Mitarbeiterbindung

Unternehmen übernehmen mit einer betrieblichen Gruppen-Unfallversicherung soziale Verantwortung für ihre Beschäftigten und können auf diesem Weg qualifizierte Mitarbeiter an ihren Betrieb binden.

In Zeiten des Fachkräftemangels stehen Unternehmen mit ihren Konkurrenten im Wettbewerb bei der Gewinnung geeigneter Fachkräfte. Neben Gehalt und Arbeitszeiten entscheiden auch Vorteile, wie eine betriebliche Altersversorgung, eine betriebliche Krankenversicherung, betriebliche Gesundheitsangebote oder eine betriebliche Unfallversicherung über die Attraktivität eines des neuen Arbeitsplatzes.

Betriebliches Gesundheitsmanagement

Mit der betrieblichen Unfallversicherung lässt sich auch ein eventuell bestehendes betriebliches Gesundheitsmanagement aufwerten, wenn beispielsweise ein Reha-Management mitversichert ist.

Arbeitgeber & Arbeitnehmer gewinnen

Der Erfolg eines Unternehmens steht und fällt mit dem Einsatz der eigenen Mitarbeiter – nicht umsonst hat sich in vielen Betrieben der Begriff des „Humankapitals“ etabliert. Unternehmer übernehmen soziale Verantwortung für ihre Beschäftigten, wenn diese engagiert an den Unternehmenszielen mitarbeiten.

www.gewerbe-profi.de

Mirko Bubig

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