Feuerschutzsteuer
Die Feuerschutzsteuer ist in Deutschland eine Ländersteuer, welche auf Grundlage des Feuerschutzsteuergesetzes ( FeuerSchStG ) erhoben und zweckgebunden für den Brandschutz eingesetzt wird. Die Feuerschutzsteuer wird auf Versicherungsverträge erhoben, in welchen Feuerrisiken gedeckt sind. Hierzu zählen die:
- Hausratversicherung.
- Gebäudeversicherung.
- Firmen-Inventarversicherung.
- Feuer – Betriebsunterbrechungsversicherung.
Die Feuerschutzsteuer muss vom Versicherer errechnet, angemeldet und an das zuständige Finanzamt bezahlt werden.
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