Verjährung von Forderungen – diese Fristen sind wichtig für Unternehmer
Verjährung von Forderungen
Im täglichen Geschäftsverkehr schließen Unternehmer regelmäßig Verträge mit Privatpersonen oder anderen Geschäftsleuten ab. Aus einem geschlossenen Kaufvertrag ergibt sich für den Käufer die Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises. Der Käufer hat neben dem Recht an der erworbenen Sache auch eine Gewährleistungsanspruch gegen den Verkäufer. Für die Verjährung von Forderungen gelten unterschiedliche Fristen. Unternehmer sollten die wichtigsten Verjährungsfristen kennen, damit Ansprüche rechtzeitig geltend gemacht werden können.
Was bedeutet Verjährung von Forderungen?
Wer einen Anspruch gegen einen Schuldner hat und diesen nicht innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist gerichtlich geltend macht, verliert seinen Anspruch. Der Schuldner kann sich auf die Verjährung berufen und der Gläubiger geht leer aus. Die bestehenden Ansprüche können also nicht zeitlich unbegrenzt geltend gemacht werden. Die Verjährung von Forderungen ist im Bürgerlichen Gesetzbuch ( BGB ) geregelt. Die Verjährungs-fristen richten sich nach der Art des Anspruchs und unterscheiden sich in ihrer Dauer und im Fristbeginn.
Welche Verjährungsfristen gibt es?
Die nachfolgenden Zeilen sollen einen Überblick über die für Unternehmer wichtigsten Verjährungsfristen geben:
- Regelmäßige Verjährungsfrist ( 3 Jahre ).
- Verjährungsfrist für titulierte Forderungen ( 30 Jahre ).
- Verjährungsfrist für Mängel aus einem Werkvertrag ( 2 Jahre ).
- Verjährungsfrist für Baumängel ( 5 Jahre ).
Regelmäßige Verjährungsfrist ( 3 Jahre )
Die regelmäßige Verjährungsfrist ( 3 Jahre ) beginnt nach Ablauf des Entstehungsjahres des Anspruchs und bezieht sich, z.B. auf Kaufpreisforderungen und Werklohnforderungen ( § 195 BGB und § 199 BGB ).
Verjährung von Forderungen – Ansprüche rechtzeitig geltend machen
Hat ein Unternehmer im Jahr 2016 eine Ware geliefert und den Kaufpreis nicht erhalten, so kann er seine Forderung nach dem 31.12.2019 gegen seinen säumigen Schuldner nicht mehr geltend machen. Der Kunde kann ( und wird ) sich auf die Verjährung berufen. Jedes Jahr gehen Zahlungs-ansprüche in Millionenhöhe verloren, weil Verjährungsfristen nicht beachtet werden. Quelle: IHK Frankfurt am Main.
Aus diesem Grund haben die Mahngerichte zum Jahresende ( Stichtag: 31.12. ) immer besonders viel zu tun. Durch die Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheids – kurz vor Fristablauf – kann die Verjährung verhindert werden.
Hier im Blog gibt es umfangreiche Informationen zur Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheids
Tipp:
Im Rahmen des Forderungsmanagements sollte der Unternehmer regelmäßig prüfen, welche offenen Forderungen von Verjährung bedroht sind und rechtzeitig tätig werden.
Verjährungsfrist für titulierte Forderungen ( 30 Jahre )
Die Verjährungfrist für titulierte Forderungen ( 30 Jahre ) beginnt mit Rechtskraft. Titulierte Forderungen können, z.B. Gerichtsurteile oder ergangene Vollstreckungsbescheide sein ( § 197 BGB ). „Gegen jemanden einen Titel haben“ ist eine weit verbreitete Redewendung. Dahinter steckt, dass ein Gläubiger eine ( titulierte ) Forderung, sprich – einen Titel – gegen einen Schuldner hat.
Vollstreckung titulierter Forderungen
Mit einem „Titel“ in der Hand, kann der Gläubiger einen Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung seiner Forderung gegen den Schuldner beauftragen.
Tipp:
Bei titulierten Forderungen sollte der Unternehmer ruhig alle 3-4 Jahre einen Gerichtsvollzieher beauftragen. Die persönliche Situation des Schuldners kann sich geändert haben. Zudem sollte der Schuldner nie den Eindruck gewinnen, dass man das Interesse an ihm verliert.
Verjährungsfrist für Mängel aus einem Werkvertrag ( 2 Jahre )
Die Verjährungsfrist für Mängel aus einem Werkvertrag ( 2 Jahre ) beginnt mit der Abnahme des Werkes ( § 634a BGB ). Ein Werkvertrag ist beispielsweise ein Vertrag über die Reparatur eines Geschirrspülers. Übrigens: Ebenfalls zwei Jahre beträgt die Verjährungsfrist für Sachmängel. Diese ist im § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB geregelt. Ist eine gekaufte Ware mangelhaft, kann der Käufer vom Verkäufer 2 Jahre lang Nachbesserung verlangen. Die Frist beginnt mit der Lieferung der Sache.
Verjährungsfrist für Baumängel ( 5 Jahre )
Die Verjährungsfrist für Baumängel ( Herstellung eines Bauwerks oder Arbeiten am Bauwerk ) beginnt mit der Abnahme des Bauwerks ( § 634 a BGB ). Hat ein Handwerksunternehmer beispielsweise das Wohnhaus seines Auftraggebers umgebaut und renoviert, kann sein Auftraggeber innerhalb einer Frist von 5 Jahren Gewährleistungsrechte geltend machen.
Was bedeutet Einrede von Verjährung?
Mit der Verjährungseinrede kann der Schuldner einer Forderung die Zahlung an den Gläubiger verweigern. Der Anspruch muss als solcher nicht erloschen sein. Mit der Verjährungseinrede begründet der Schuldner lediglich seine Weigerung zur Zahlung. In einem Gerichtsprozess wird die Verjährung nicht berücksichtigt, außer der Schuldner bezieht sich explizit darauf. Wird in Unkenntnis der Verjährung eine Forderung beglichen, kann diese hinterher nicht zurückverlangt werden.
Wie kann die Verjährung von Forderungen unterbrochen werden?
Neben dem Mahnbescheid gibt es noch weitere Möglichkeiten, eine Verjährung zu verhindern. Dies sind beispielsweise:
- Klageerhebung.
- Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens.
- Anmeldung des Anspruchs im Insolvenzverfahren.
Tipp:
Bei Fragen zur Unterbrechung und zur Hemmung von Verjährungsfristen sollten sich Gläubiger in jedem Fall fachkundigen Rat bei einem Rechtsanwalt einholen. Private Mahnschreiben und auch per Einschreiben zugestellte Mahnungen hemmen die Verjährung nicht.
www.gewerbe-profi.de
Mirko Bubig