Praxis-Vertrags-Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte

 In Rechtsschutzversicherung

Niedergelassene Ärzte mit eigener Praxis und andere Angehörige in Heilberufen tragen eine hohe Verantwortung für ihre Patienten und Mitarbeiter. Im oftmals hektischen Praxis-Alltag sind Ärzte immer wieder auch rechtlichen Risiken ausgesetzt. Rechtsstreitigkeiten können die gewohnten Abläufe erheblich stören und zudem immense Kosten verursachen. Der nachfolgende Beitrag erläutert, welche Vorteile der Praxis-Vertrags-Rechtsschutz bietet und welche Absicherung im Rahmen der Rechtsschutzversicherung für Mediziner ebenfalls sinnvoll erscheint.

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Was bedeutet Praxis-Vertrags-Rechtsschutz?

Mit dem Baustein Vertrags-Rechtsschutz können niedergelassene Ärzte und Selbstständige in Heilberufen ihren Versicherungsschutz im Berufs-Rechtsschutz / Firmen-Rechtsschutz ergänzen.

Versicherungsnehmer können sein

Wer ist versichert?

Der Versicherungsschutz gilt für den Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Selbstständiger oder Freiberufler, beispielsweise als Arzt, Zahnarzt, Krankengymnast, Logopäde und Heilpraktiker. Auch Hebammen und ambulante Pflegedienste können diesen Zielgruppen-Baustein für sich abschließen.

Was ist genau über diese Rechtsschutzversicherung versichert?

Die Absicherung bezieht sich auf die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen über Warenlieferungen und Dienstleistungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen.

Beispiele für Leistungsfälle im Vertrags-Rechtsschutz für Ärzte

Ein Patient weigert sich, die vereinbarte Zuzahlung in Höhe von 2.500 Euro für seinen neuen Zahnersatz zu bezahlen. Vor Durchführung der Maßnahme wurden die Kosten erläutert und im Rahmen eines Heil- und Kostenplanes dokumentiert. Die außergerichtlichen Mahnungen blieben erfolglos. Gegen den erlassenen Mahnbescheid legt der säumige Zahler Widerspruch ein – eine juristische Auseinandersetzung ist unvermeidbar.

Ein Arzt schafft für seine Praxis ein neues Röntgengerät an. Die kostspielige Investition erweist sich als Fehlgriff, da es bei den Aufnahmen immer wieder zu Fehlermeldungen kommt. Der Hersteller lehnt eine Rücknahme des Gerätes ab und wendet eine unsachgemäße Bedienung durch das Praxis-Personal ein. Die Auseinandersetzung landet vor Gericht, da außergerichtlich keine Einigung erzielt werden konnte.

Nach Abschluss seiner Behandlung erhält ein Privatpatient von seiner Arztpraxis die Rechnung. Dieser weigert sich hartnäckig, diese zu bezahlen weil er mit dem Honorar nicht einverstanden ist. Die Rechtsschutzversicherung gewährt dem Arzt Deckung für das gerichtliche Verfahren gegen den Schuldner.

Welche Kosten werden übernommen?

Im Rahmen der Praxis-Vertrags-Rechtsschutzversicherung werden die Aufwendungen für Anwälte, Gerichte und die Honorare für Gutachter übernommen. Wichtig: Es sind lediglich die Kosten der gerichtlichen Auseinandersetzung gedeckt. Für die außergerichtliche Tätigkeit besteht kein Kostenschutz durch die Versicherung.

Welche Leistungen sind nicht mitversichert?

Nicht versicherbare Leistungsfälle sind Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Kauf oder dem Verkauf der Praxis stehen oder aber Fälle, die dem privaten Bereich und nicht der beruflichen Tätigkeit zuzuordnen sind.

Ebenfalls nicht mitversichert sind rechtliche Auseinandersetzungen, die über andere Bausteine der Arzt Rechtsschutzversicherung mitversichert werden können. Für eine umfassende Absicherung bieten die Tarife im Ärzte-Rechtsschutz eine Vielzahl an Möglichkeiten. Hierzu zählen beispielsweise Streitigkeiten aus dem beruflichen Bereich des Arztes in seiner Eigenschaft als Arbeitgeber.

Was kostet ein Praxis-Vertrags-Rechtsschutz?

Der Preis für die Praxis-Vertrags-Rechtsschutzversicherung für Ärzte und Heilberufe richtet sich nach der Anzahl der angestellten Mitarbeiter. Der Versicherungsschutz kann nicht einzeln beantragt werden, sondern gilt immer als Ergänzung zu einem Praxis-Rechtsschutz, bzw. Berufs-Rechtsschutz.

Vertrags-Rechtsschutz nicht einzeln erhältlich

Die Angebote der Versicherer beinhalten immer auch eine Selbstbeteiligung – in der Regel 150 Euro – im Streitfall. Durch die Wahl einer höheren Selbstbeteiligung lässt sich der Jahresbeitrag für die Police senken.

Ein kleines Rechenbeispiel

Für einen Zahnarzt mit 5 fest angestellten Mitarbeitern beläuft sich der Jahresbeitrag für den Praxis-Vertrags-Rechtsschutz auf +/- 200 Euro jährlich ( enthalten ist eine Selbstbeteiligung von 250 Euro ). Hinzu kommt noch der Beitrag für die anderen Bausteine der Rechtsschutzversicherung ( beruflich / Privat / Verkehrs-Rechtsschutz ).

Worauf müssen Ärzte bei Vertragsabschluss achten?

Wie beim Rechtsschutz generell üblich, beginnt die Versicherung mit einer Wartezeit von 3 Monaten. Der Versicherer verzichtet auf die Wartezeit, wenn eine Rechtsschutzversicherung mit gleichem Vertragsinhalt bei der vorherigen Versicherungsgesellschaft bestand und der neu abgeschlossene Rechtsschutz sich lückenlos an den alten anschließt.

Tipp für Ärzte, die „nur“ eine Berufs-Rechtsschutzversicherung haben

Wie schon weiter oben beschrieben, lässt sich der Vertragsrechtsschutz für Ärzte und andere Heilberufe nicht separat versichern. Oftmals besteht ein einfacher Praxis-Rechtsschutz für den beruflichen Bereich und es existiert der Wunsch, diesen um den Schutz aus Vertragsstreitigkeiten zu erweitern. Schade nur, wenn der eigene Versicherer kein individuelles Angebot erstellen kann oder dieses schlicht zu kostspielig ist.

In diesem Fall kann der Arzt mit einer neuen Versicherung ein spezielles Angebot besprechen, welches den Vertragsteil ab sofort ( + 3 Monate Wartezeit ) deckt und für die übrigen Bausteine der Rechtsschutz-Versicherung ein späterer Vertragsbeginn ( Ablauf der Vorversicherung ) vereinbart gilt.

 

Das Arzt Wirtschaft Finanz Portal hat dazu eine passende Aussage getroffen: „Warum Rechtsschutz für Ärzte keine Luxuspolice ist.“

 

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Welcher Versicherungsschutz ist außerdem wichtig?

Neben der privaten Absicherung und den hier beschriebenen Rechtsstreitigkeiten aus Verträgen sollten Ärzte und andere Angehörige medizinischer Berufe eine Berufs-Rechtsschutzversicherung für die eigene Praxis abschließen.

Unter dem Stichwort Firmen-Rechtsschutz existiert in diesem Blog ein umfangreicher Artikel mit weiteren Informationen, Beispielen zu Leistungsfällen und Tipps für eine besonders günstige Vertragsgestaltung.

Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte und Heilberufe

Mit dem Praxis-Vertrags-Rechtsschutz haben niedergelassene Ärzte Versicherungsschutz für gerichtliche Streitigkeiten aus schuldrechtlichen Verträgen.

Mit den nachfolgenden Leistungen bieten Rechtsschutzversicherungen Ärzten umfassenden Schutz vor hohen Kosten bei juristischen Auseinandersetzungen:

  • Straf-Rechtsschutz. Hierunter fallen beispielsweise Rechtsstreitigkeiten aus dem Vorwurf unterlassener Hilfeleistungen oder fahrlässiger Körperverletzung.
  • Verwaltungs-Rechtsschutz vor Gerichten. Beispiel: Ein Anwalt muss den Arzt vor Gericht vertreten, weil ein Entzug der Approbation droht.
  • Immobilien-Rechtsschutz. Hierunter fallen, z.B. Streitigkeiten mit dem Vermieter der Arztpraxis.
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz. Beispiel: Die Krankenkasse wirft dem Arzt eine unwirtschaftliche Behandlung seines Patienten vor. Dieser Baustein gilt auch für Streitigkeiten mit der Kassenärztlichen Vereinigung.
  • Steuer-Rechtsschutz. Beispiel: Der Mediziner muss sich juristisch zur Wehr setzen, weil das Finanzamt Werbungskosten nicht anerkennen will.
  • Disziplinar- und Standesrechtsschutz. Beispiel: Dem niedergelassenen Arzt wird ein Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht vorgeworfen.
  • Arbeitsrechtsschutz. Hierunter fallen beispielsweise Auseinandersetzungen mit Mitarbeitern nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber. Arbeitsrechtliche Probleme mit Angestellten können zudem auch aus einer falschen Abrechnung von Überstundenvergütungen entstehen.
  • Schadenersatz-Rechtsschutz. Beispiel: Nach einem Verkehrsunfall muss der Arzt Schmerzensgeld für sich privat einklagen.
  • Beratungs-Rechtsschutz. Fallbeispiel: Die Praxis soll im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übergeben werden. Für die einmalige Beratung durch einen Anwalt oder Notar wird vom Versicherer ein Honorar von max. 1.000 Euro übernommen.
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz. Beispiel: Anlieger beschweren sich wegen Ruhestörung.
  • Spezial-Straf-Rechtsschutz. Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Spezial-Straf-Rechtsschutz liefert der hier im Blog verlinkte Artikel.

Diese kleine Übersicht macht deutlich, wo „Recht haben und Recht bekommen“ im medizinischen Bereich wichtig ist. Zusammenfassend können mögliche Konflikte in den nachfolgend genannten 5 Bereichen entstehen:

  • Patienten.
  • Mitarbeiter.
  • Umfeld / Behörden.
  • Lieferanten.
  • Versicherungen / Krankenkassen.

Neben der Übernahme der – teils – hohen Kosten, bieten Versicherungen im Rechtsschutz noch zusätzliche Services an.

Tipps für den Vertragsabschluss / Angebote vergleichen

Mit einer umfassenden Rechtsschutzversicherung für die eigene Praxis sind Ärzte auf der sicheren Seite. Neben dem Kostenschutz für Rechtsangelegenheiten präsentieren sich Versicherungen als starke Partner ihrer Kunden, wenn sie die nachfolgend genannten Extra-Leistungen anbieten:

Sind die genannten Extra-Services in den Tarifen der Arzt Rechtsschutzversicherung enthalten, sorgt dies bei rechtlichen Fragestellungen im Praxis-Alltag für eine spürbare Entlastung.

www.gewerbe-profi.de

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FAQ

Die Rechtsschutzversicherung für Ärzte ist speziell auf die berufliche Tätigkeit des Arztes und die Risiken eines Praxis- bzw. Klinikbetriebes zugeschnitten.

Die Risiken sind vielfältig – so, wie der Beruf des Arztes auch. Mögliche Leistungsfälle sind Streitigkeiten mit dem eigenen Personal, Ordnungswidrigkeiten im Verkehrsbereich oder Schadenersatzforderungen. Für Streitigkeiten aus Verträgen – beispielsweise mit Patienten – ist der Praxisvertrags-Rechtsschutz empfehlenswert.

Die Leistung der Rechtsschutzversicherung für Mediziner umfasst beispielsweise die Übernahme der Kosten für Rechtsanwälte, Gerichte, Zeugen und die Honorare für Gutachter. Der Rechtsschutzversicherer bietet auch die Möglichkeit einer telefonischen Erstberatung (Anwaltshotline).

Die übliche Wartezeit beträgt 3 Monate. Auf die Wartezeit wird verzichtet, wenn sich die neue Rechtsschutzversicherung für Ärzte an eine Vorversicherung gleichen Inhalts nahtlos anschließt.

Hierzu ein ganz klares Ja! Im Zuge ihrer Berufsausübung können Ärzte auch mit strafrechtlichen Ermittlungen konfrontiert werden, beispielsweise beim Vorwurf der Körperverletzung im Verlauf einer Behandlung.

Aufgrund des beruflichen Risikos sollte die Deckungssumme mindestens 2 Millionen Euro betragen – ideal ist eine unbegrenzte Deckungssumme.

Zum versicherbaren Personenkreis zählen der Arzt / die Ärztin und das Praxispersonal in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit. Auch Praxisgemeinschaften mit mehreren Medizinern können eine Rechtsschutzversicherung abschließen.

Die Rechtsschutzversicherung umfasst, z.B. den Verwaltungs-Rechtsschutz, den Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz, den Schadenersatz-Rechtsschutz und auch den Steuerrechtsschutz. Ebenfalls versicherbar ist der Praxisvertrags-Rechtsschutz. Diese Aufzählung ist nicht abschließend.

Hier ist die Wartezeit entscheidend ( 3 Monate ). Hinzu kommt, dass Leistungsfälle vor Vertragsabschluss nicht unter den Versicherungsschutz fallen.

In der Berufsrechtsschutzversicherung für Mediziner und im Praxis-Vertragsrechtsschutz sind Selbstbeteiligungen von 150 Euro bis 1.000 Euro je Rechtsschutzfall üblich.

Bei einem Leistungsfall wendet sich der Arzt an seinen Rechtsanwalt. Dieser fragt beim Versicherer Kostenschutz an und stellt alle erforderlichen Unterlagen bereit.

Eine Kündigung der Rechtsschutzversicherung ist regulär zum Ende der Vertragslaufzeit mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten möglich.

Die Abwehr von Schadenersatzansprüchen Dritter ist Aufgabe der Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte. Diese beinhaltet die Prüfung der Haftungsfrage, die Regulierung berechtigter Ansprüche, sowie die Abwehr unberechtigter Ansprüche.

Der Vertrag kann jederzeit an mögliche Änderungen ( z.B. Umzug der Praxis; Änderung in der Anzahl der Beschäftigten ) angepasst werden.

Bei rechtlichen Fragen ist selbstverständlich der Rechtsanwalt des Vertrauens die erste Wahl. Der Versicherungsnehmer kann sich für eine erste Einschätzung seines Anliegens auch an seinen Rechtsschutzversicherer wenden und sich von dort einen Rechtsanwalt aus dem jeweiligen Rechtsgebiet empfehlen lassen.

Nicht unter den Versicherungsschutz fallen beispielsweise Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Kauf oder dem Verkauf der Praxis. Einen vollständigen Überblick der Ausschlüsse bieten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Rechtsschutzversicherung ( ARB ).

Der Versicherungsbeitrag ist abhängig vom gewählten Versicherungsumfang und der Anzahl der Beschäftigten des Arztes. Eine pauschale Aussage ist hier leider nicht treffend möglich.

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