Mängelbeseitigungsnebenkosten – Handwerk richtig versichern

 In Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen – schließlich schützt sie den Firmeninhaber bei Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit vor gesetzlichen Haftpflichtansprüchen Dritter. Erfahrungsgemäß sind Personen- und Sachschäden in der Betriebshaftpflicht mit hohen Deckungssummen im Millionenbereich versichert. „Wo gehobelt wird, da fallen Späne“ – dieses weit verbreitete Sprichwort ist jedem Handwerker geläufig und so wird der notwendige Haftpflicht-Versicherungsschutz auch nicht infrage gestellt. Allerdings ist vielen Handwerkern die Reichweite ihrer Haftung, die Höhe möglicher Kosten und der Inhalt wichtiger Klauseln nicht bekannt. Der nachfolgende Beitrag erläutert, worauf sich Mängelbeseitigungsnebenkosten beziehen und welche Ansprüche versichert sind.

Nicht alle Schäden sind durch die Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt

In seinem Beitrag vom 07.03.2018 empfiehlt das Handwerk-Magazin seinen Lesern ausdrücklich die Mitversicherung von Folgeschäden aus der betrieblichen Tätigkeit und rät zu einer Überprüfung der Betriebshaftpflicht-Police.

Was sind Mängelbeseitigungsnebenkosten?

Gemeint sind hier die Nebenkosten, die für die Behebung eines Mangels aufgewendet werden müssen, wenn ein Schadenereignis eingetreten ist – nicht jedoch die Kosten für den Mangel am Auftrags-Gegenstand selbst. Mögliche Kosten hierfür sind beispielsweise das Freilegen des mangelhaften Gewerkes, damit dieses für die Mängelbeseitigung zugänglich ist. Eine weitere Kostenposition ist die anschließende Wiederherstellung der Sache.

Wichtiger Versicherungsschutz für das Bauhandwerk

Handwerksbetriebe sind an der Erstellung von Gebäuden beteiligt oder führen Arbeiten an Gebäuden durch. An Neubauten oder Sanierungen sind erfahrungsgemäß mehrere Gewerke nacheinander beteiligt. Problematisch wird es, wenn für die Beseitigung eines schadenursächlichen Mangels zunächst das mangelfreie Gewerk eines anderen Handwerkers zerstört werden muss.

In diesem Beitrag erfahren Sie alle wichtigen Tipps zum Thema Mängelbeseitigungsnebenkosten.

Die nebenstehende Grafik veranschaulicht, dass für die Schadenbeseitigung an der verlegten Heizung das mangelfreie Gewerk eines anderen zerstört werden muss.

Schadenbeispiel Installationsarbeiten ( Mängelbeseitigungsnebenkosten )

Ein Heizungsinstallateur hat in einem Neubau die Leitungen für eine Fußbodenheizung verlegt. Nach Bezug des neuen Eigenheims stellten die Bewohner einen Wasserschaden fest. Der Schaden wurde durch eine fehlerhafte Verbindung der Leitungen ausgelöst, so dass über einen längeren Zeitraum Wasser auslaufen konnte.

Der bereits ausgelegte Fliesenboden und der darunter befindliche Estrich müssen geöffnet werden, damit der Betrieb die mangelhafte Werkleistung nachbessern kann. In diesem Zusammenhang fallen Folgekosten für die Trocknung der Schadenstelle, sowie für die Zerstörung und Reparatur der anderen Gewerke an. Die Versicherung ersetzt in diesem Beispiel die so genannten Mängelbeseitigungsnebenkosten.

Mängelbeseitigungsnebenkosten – ist jeder Anspruch versichert?

Die Kosten für die Nachbesserung der mangelhaften Leistung ( hier die unsachgemäße Verbindung ) sind durch die Betriebshaftpflichtversicherung nicht gedeckt. Hier spricht man von einem so genannten Erfüllungsschaden. Der Firmeninhaber schuldet seinem Auftraggeber eine mangelfreie Auftragsleistung aus dem bestehenden Vertragsverhältnis heraus.

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Was sind Nachbesserungsbegleitschäden?

Von einem Nachbesserungsbegleitschaden spricht man, wenn Folgekosten für Nacharbeiten oder Neuarbeiten anderer Gewerke notwendig sind, ohne dass ein Sachschaden entstanden ist. Der Grund hierfür ist das Fehlen vereinbarter Eigenschaften als Folge eines mangelhaften Werkes. Für dessen Nachbesserung müssen die mangelfreien Arbeiten anderer Handwerksunternehmen beschädigt oder zerstört und im Anschluss wieder hergestellt werden. Nicht im Versicherungsschutz enthalten sind die Kosten für die Nachbesserung am Auftrags-Gegenstand selbst.

Schadenbeispiel Installationsarbeiten ( Nachbesserungsbegleitschäden )

Das Unternehmen aus dem obigen Beispiel hat in einem Neubau eine Fußbodenheizung installiert. Die Bewohner stellen in der Folge fest, dass die vereinbarte Heizleistung nicht erreicht wird. Ein Schaden am Gebäude selbst ist nicht entstanden. Der Betrieb hat lediglich falsches Material für die Dämmung verwendet und muss seine Leistung nun nachbessern.

Hierfür ist es ebenfalls erforderlich, die von fremden Firmen vorherig bearbeiteten Flächen ( Fliesen und Estrich ) zu zerstören und die mangelhafte Sache zum Zwecke der mangelfreien Vertragserfüllung freizulegen. Von der Betriebshaftpflichtversicherung werden die zur Schadenbeseitigung erforderlichen Kosten übernommen.

Kosten für Nacherfüllung sind vom Versicherungsnehmer zu tragen

Die Kosten für das Nachbessern sind vom Versicherungsschutz in der Betriebshaftpflicht nicht erfasst. Auch hier handelt es sich um einen Erfüllungsschaden – das ausführende Unternehmen ist gegenüber seinem Auftraggeber zu einer korrekten Vertragserfüllung verpflichtet.

Für welche Betriebe ist dieser Versicherungsschutz wichtig?

In der Praxis entstehen immer wieder Schäden, die als mitversicherte Tätigkeitsschäden missverstanden werden. Der Unternehmer als Versicherungsnehmer sollte die Inhalte seiner Betriebshaftpflichtversicherung sehr genau vergleichen und der Versicherung bei Antragsstellung eine korrekte Betriebsbeschreibung zur Verfügung stellen. Der Markt stellt hierfür entsprechende Klauseln in den Versicherungskonzepten der Betriebs-Haftpflichtversicherung bereit.

Betriebshaftpflicht checken – sind wichtige Klauseln vereinbart?

Geradezu unverzichtbar ist die Versicherung für Bauhandwerker deren Gewerke nach-folgend von anderen Unternehmen „überbaut“ werden. Dort können Schäden auftreten, die erhebliche Kosten für Reparaturen oder das Wiederherstellen des ursprünglichen Zustands zur Folge haben.

www.gewerbe-profi.de

Mirko Bubig

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