Der Zentralruf der Autoversicherer ist ein Service des Gesamtverbands der deutschen Versicherer ( GdV ).

Nach einem Kraftfahrthaftpflichtschaden können sich Geschädigte telefonisch unter
0800 – 250 260 0 oder online über www.zentralruf.de rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr an die zentrale Auskunftseinrichtung der Versicherungswirtschaft wenden und die Kontaktdaten des Versicherers vom Unfallverursacher erfragen.

Für die Auskunft ist lediglich der Schadentag und das amtliche Kennzeichen des Unfallverursachers zu benennen. Der Anspruchsteller erhält dann umgehend Auskunft über das Versicherungs- unternehmen, bei welchem er seinen Schadenersatz nach dem Unfall geltend machen kann.

Das Auskunftsangebot ist kostenfrei und gilt für private und gewerbliche Nutzer gleichermaßen.

Wenn Nutzfahrzeuge ( beispielsweise Zugmaschinen mit Auflieger ) einen Verkehrsunfall verursacht haben, sollten Anspruchsteller in jedem Fall beide amtlichen Kennzeichen notieren und durchgeben. Möglicherweise sind Zugmaschine und Auflieger nicht ein- und demselben Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer einer Flottenversicherung zuzuordnen, sondern ggf. zwei unterschiedlichen Fahrzeughaltern.

GEWERBE-PROFI GLOSSAR Zentralruf der Autoversicherer