Der Zeitwert ist der Wert, den eine versicherte Sache zum Schadenzeitpunkt besitzt. Bei einem gebrauchten Gegenstand wird der Zeitwert anhand des Alters und des Zustands ( Abnutzung ) ermittelt.

Bei der Entschädigung von Versicherungsschäden wird zwischen Neuwert, gleitendem Neuwert und Zeitwert unterschieden. In der Haftpflichtversicherung bildet der Zeitwert die Entschädigungsgrundlage. Der Geschädigte soll nach der Schadensregulierung nicht schlechter ( aber auch nicht besser ) gestellt werden, als ohne den Schaden.

Aus diesem Grund werden gebrauchte Dinge repariert. Ist eine Reparatur nicht möglich, wird der Zeitwert für die Anschaffung einer gleichwertigen ( Alter / Zustand ) Sache ausgezahlt.

Die Entschädigung des Zeitwertes findetAnwendung in den Sparten der privaten Haftpflichtversicherung und in der Betriebshaftpflichtversicherung.

Beispiel:

Bei einem Haftpflichtschaden wird ein 3 Jahre altes Smartphone beschädigt. Das Gerät wird auf diversen Verkaufsplattformen – ohne die Beschädigung – für rund 1/3 des ursprünglichen Neupreises gehandelt. Dieser Zeitwert ( Neuwert, abzüglich Alter und normaler Gebrauchsspuren ) wird durch die Haftpflichtversicherung ersetzt.