Der Wildschaden ist Bestandteil der KFZ-Teilkaskoversicherung. Als Wildschaden gilt die Kollision des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit dem Wildtier. Die Unfallfolge eines Ausweichmanövers ( ohne Kontakt mit dem Tier ) ist durch die Teilkaskoversicherung nicht gedeckt.

In den letzten Jahren hat sich die Regulierungspraxis bei den Versicherungsunternehmen geändert.
Wurde früher nur der Schaden mit sog. Haarwild ( hierüber gibt es eine abschließende Aufzählung ) bezahlt, so gilt heute die Kollision mit Tieren aller Art ( auch Vögeln oder Haustieren ) als versichertes „Tierschaden-Ereignis“.

Ein Tierschaden wird in der Teilkaskoversicherung ohne Rückstufung ( Verlust des Schadenfreiheitsrabattes ) reguliert. Dies gilt für die private KFZ-Versicherung und für die gewerbliche Flottenversicherung gleichermaßen.

GEWERBE-PROFI GLOSSAR Wildschaden