Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung des Versicherungsantrags widerrufen, falls der Versicherungsvertrag eine Laufzeit von mehr als einem Jahr hat und nicht sofortiger Versicherungsschutz beantragt wurde. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen.

Die 14-Tage-Frist gilt für diese Versicherungszweige:

  • Haftpflichtversicherung ( privat / gewerblich ).
  • Sachversicherung ( privat / gewerblich ).
  • Rechtsschutzversicherung; Firmenrechtsschutzversicherung.
  • Unfallversicherung.
  • Kraftfahrtversicherung.

Für die Lebensversicherung gilt eine längere Widerrufsfrist. Diese beträgt 30 Tage ab Erhalt des Versicherungsscheins.

Generell gilt: Der Versicherungsnehmer muss bei Vertragsabschluss auf sein Widerrufsrecht hingewiesen werden. Dies geschieht in der Praxis durch einen Hinweis im Versicherungsantrag.

GEWERBE-PROFI GLOSSAR Widerrufsrecht