Streitigkeiten aus dem Wettbewerbsrecht und dem Kartellrecht zählen zu den Ausschlüssen in der Rechtsschutzversicherung.

Das Wettbewerbsrecht schafft den rechtlichen Rahmen, der für alle Marktteilnehmer Gültigkeit besitzt. Streitigkeiten aus dem Wettbewerbsrecht kommen üblicherweise im gewerblichen Bereich vor, wenn beispielsweise ein Marktteilnehmer dem anderen einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vorwirft.

Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung auf der Seite eines Onlineshops oder nachteilige Formulierungen in den AGB können von Mitbewerbern aufgegriffen werden und zu kostenpflichtigen Abmahnungen führen.

Auch in der gewerblichen Firmenrechtsschutzversicherung sind Streitigkeiten aus dem Wettbewerbsrecht außen vor. Allerdings liegt gerade hier ein besonderer Bedarf für die Absicherung.

GEWERBE-PROFI GLOSSAR Wettbewerbsrecht