Die Versicherung mit Wertzuschlagsklausel stellt eine Möglichkeit dar, die Versicherungssumme in der gewerblichen Sachversicherung ( Gebäudeversicherung und Inhaltsversicherung ) an die jeweils aktuelle Preisentwicklung anzupassen.
Im Interesse des Versicherungsnehmers soll eine Unterversicherung vermieden werden, damit dieser im Schadenfall vollständig entschädigt werden kann.
In der Praxis wird der Versicherungswert des Jahres 1980 in D-Mark ermittelt und als Grundsumme vereinbart. Der Wertzuschlag stellt einen Aufschlag auf die Grundsumme des Jahres 1980 dar. Mit dem Wertzuschlag wird also die Differenz zwischen 1980 und heute ausgeglichen.
Die Versicherungssumme wird dann jährlich an die Preissteigerung angepasst. In der gewerblichen Gebäudeversicherung wird hierfür der Preisindex für gewerbliche Betriebsgebäude genutzt.
Im Schadenfall haftet der Versicherer maximal bis zur Grundsumme ( Versicherungssumme ) zuzüglich doppeltem Wertzuschlag, vorausgesetzt, sowohl die Grundsumme als auch der einfache Wertzuschlag wurden richtig bemessen.