In der gewerblichen Inhaltsversicherung sind Bargeldbeträge in einfachen Behältnissen
( Kassen / Geldkassetten ) lediglich mit einer kleinen Entschädigungsgrenze ( wenige Tausend € ) versichert.
Für die Mitversicherung größer Geldbeträge und anderer Wertsachen ( z.B. Edelmetalle ) fordern die Versicherer die Aufbewahrung in Wertschutzschränken mit entsprechenden – vom Verband der Schadenversicherer e.V. ( VDS ) zertifizierten – Widerstandsklassen.
Hier eine Übersicht:
- VDS I: Versicherungsschutz Gewerbe bis 20.000 €.
- VDS II: Versicherungsschutz Gewerbe bis 50.000 €.
- VDS III: Versicherungsschutz Gewerbe bis 100.000 €.
Die genannten Wertschutzschränke sind jeweils mehrere hundert Kilogramm schwer, mehrwandig aufgebaut und müssen nach den jeweiligen Montagevorschriften eingebaut, bzw. im Mauerwerk verankert sein.