Eine korrekte Gebäudewertermittlung bildet die Basis für den richtigen Versicherungsschutz in der privaten Wohngebäudeversicherung oder der gewerblichen Gebäudeversicherung.
Bei privaten Wohnhäusern ( ohne gewerbliche Nutzung oder nur geringem Gewerbeanteil ) wird der Versicherungswert 1914 anhand eines Wertermittlungsbogens ermittelt.
In der Wertermittlung werden die Bauweise, die Bauausführung, die Anzahl der Geschosse und die Wohnfläche erfasst. Ebenfalls werden Anbauten, Nebengebäude, Garagen und Carports, sowie besondere Ausstattungsdetails abgefragt. Am Ende steht als Ergebnis der Versicherungswert 1914.
Durch eine korrekte Wertermittlung wird in der Gebäudeversicherung eine Unterversicherung vermieden, bzw. der Unterversicherungsverzicht erklärt.
Bei gewerblichen Gebäudeversicherungen wird meistens die Kubatur-Berechnung durchgeführt. Hierfür werden bei allen Gebäudeteilen Längen, Breiten und Höhen ausgemessen und im Ergebnis eine Kubatur des umbauten Raumes ( in Kubikmeter ) errechnet. In die Wertermittlung fließen auch hier die Ausstattung, bzw. die Wertigkeit der Bauausführung mit ein.