Mit einer Vorsorgeversicherung erhält der Versicherungsnehmer „vorsorglich“ Versicherungsschutz gegen Risiken, die erst nach Abschluss des Versicherungsvertrags neu hinzukommen.

Mit der nächsten ( nach Eintritt des zusätzlichen Risikos ) Beitragsfälligkeit muss der Versicherungsnehmer das neue / zusätzliche Risiko anzeigen und hierfür einen entsprechenden Beitrag zahlen.

In der Betriebshaftpflichtversicherung werden neu hinzukommende Risiken durch den Versicherer jährlich mit einem sog. Regulierungsbogen abgefragt.

GEWERBE-PROFI GLOSSAR Vorsorgeversicherung