Mit einer vorläufigen Deckungszusage gewährt das Versicherungsunternehmen dem Versicherungsnehmer einen vorläufigen ( daher die Bezeichnung )  Versicherungsschutz in dem vom Versicherungsnehmer beantragten Umfang.

Die vorläufige Deckung überbrückt damit den Zeitraum von der Antragsstellung bist zur Ausfertigung des Versicherungsscheins. Die vorläufige Deckung ist ein rechtlich selbständiger welcher zu einem späteren Zeitpunkt endet.

Der vorläufige Versicherungsschutz endet entweder mit der Annahme ( mit dem Zustandekommen ) des Versicherungsvertrages oder mit dessen Ablehnung durch den Versicherer.

Im Falle einer Ablehnung darf der Versicherer einen Beitrag für die Übernahme des vorläufigen Risikos in Rechnung stellen.

Eine vorläufige Deckung ist immer dann gefragt, wenn es schnell gehen muss und die Formalitäten zum beantragten Versicherungsvertrag noch etwas Zeit beanspruchen.

Beispiel

Ein Handwerksbetrieb meldet sein Gewerbe an und möchte direkt mit den ersten Aufträgen starten und seine Tätigkeit aufnehmen. Zusammen mit der Beantragung gewährt der Versicherer eine vorläufige Deckung für die  Betriebshaftpflichtversicherung.

GEWERBE-PROFI GLOSSAR Vorläufige Deckung