Als Versicherungssumme wird der Betrag bezeichnet, bis zu welchem der Versicherer im Höchstfall leistet. Die Versicherungssumme ist Bestandteil des Versicherungsvertrages und wird bei Abschluss zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer vereinbart.

Die Versicherungssumme ist nicht gleichzusetzen mit der Deckungssumme, die beispielsweise in der KFZ-Versicherung gesetzlich vorgeschrieben ( Mindestdeckung ) ist und nicht frei vereinbart werden kann.

Die Versicherungssumme sollte im Idealfall dem Versicherungswert der versicherten Sachen entsprechen. Ist sie zu niedrig bemessen, entsteht eine Unterversicherung. Das Versicherungsunternehmen darf dann im Schadensfall die Leistung kürzen. Ist die Versicherungssumme zu hoch gewählt, zahlt der Versicherungsnehmer einen unnötig hohen Beitrag.

In der gewerblichen Gebäudeversicherung wird die Versicherungssumme anhand der Gebäudegröße ( Fläche / Anzahl der Geschosse ), der Bauausführung ( einfach / standard / hochwertig ) und des mitversicherten Gebäudezubehörs ermittelt. Wichtig ist, dass nach einem Totalschaden die Versicherungssumme reicht, um das Gebäude in gleicher Art und Güte neu aufzubauen.

Bei der Inhaltsversicherung werden die beweglichen Sachen ( ähnlich der Hausratversicherung ) des Firmeninventars summenmäßig erfasst. Die auf diese Weise ermittelte Versicherungssumme bildet im Schadenfall die Entschädigungsgrundlage.

Die Versicherungssumme in der Betriebsunterbrechungsversicherung hingegen orientiert sich an den Umsatzerlösen des versicherten Gewerbebetriebes.

Die Versicherungssumme ist nicht statisch. Durch Änderungen ( Anschaffungen / Umbauten ) im versicherten Betrieb ändert sich auch der Versicherungsbedarf – sprich: die Versicherungssumme muss regelmäßig überprüft werden.

GEWERBE-PROFI GLOSSAR Versicherungssumme