Die Erhebung der Versicherungssteuer ist im Versicherungssteuergesetz geregelt. Die Versicherungssteuer zählt zu den so genannten Verkehrssteuern – mit ihr werden die Beitragszahlungen zu privaten und gewerblichen Versicherungsverträgen besteuert.

Die Versicherungssteuer ist eine Bundessteuer. Für die Erhebung / Vereinnahmung ist das Bundeszentralamt für Steuern zuständig. In der Praxis wird die Versicherungssteuer von den Versicherungsunternehmen auf den ( Netto- ) Versicherungsbeitrag aufgeschlagen, dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt und danach abgeführt.

Die Versicherungssteuersätze sind höchst unterschiedlich und richten sich nach dem Versicherungszweig, für den die Versicherungssteuer erhoben wird.

Für die allermeisten Versicherungssparten gilt der allgemeine Versicherungssteuersatz von 19 %. Hierunter fallen beispielsweise:

  • Kraftfahrtversicherungen.
  • Unfallversicherungen.
  • Rechtsschutzversicherungen.
  • Haftpflichtversicherungen.

Bei Sachversicherungen, welche auch die Gefahr Feuer enthalten, ist der Versicherungssteuersatz reduziert. Dieses gilt beispielsweise für:

Auf Kranken-, Lebens- und Rentenversicherungen werden keine Versicherungssteuern fällig. Die einzelnen Steuersätze wurden zuletzt am 01.07.2010 angepasst / geändert.

GEWERBE-PROFI GLOSSAR Versicherungssteuer