Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz für Fälle, in denen der Versicherungsnehmer bei der Ausübung seiner beruflichen / betrieblichen Tätigkeit einen Vermögensschaden gegenüber Dritten verursacht.

Als ( reinen ) Vermögensschaden bezeichnet man einen Schaden, der keine Folge eines Personen- oder Sachschadens ( Vermögensfolgeschaden ) ist.

Der Vermögensschaden tritt also nicht im Zusammenhang mit einem Sachschaden oder Personenschaden auf, den der Versicherungsnehmer zu verantworten hat.

Der Vermögensschaden stellt für den Geschädigten ( den Anspruchsteller ) einen entgangenen Gewinn dar, sprich: ein Schaden an seinem Vermögen.

Gerade die Angehörigen der beratend tätigen Berufe müssen auf einen ausreichenden Schutz für Vermögensschäden achten. Sie benötigen eine spezielle Berufshaftpflichtversicherung, welche auch reine Vermögensschäden abdeckt.

Die Mitversicherung von reinen Vermögensschäden kann auch in der Betriebshaftpflichtversicherung von herstellenden Betrieben eine Rolle spielen.

Werden beispielsweise die eigenen Erzeugnisse von Dritten weiterverarbeitet, ist eine erweiterte Produkthaftpflichtversicherung erforderlich. Diese deckt mögliche Vermögensschäden, die im Weiterverarbeitungsprozess der gelieferten – und möglicherweise fehlerhaften – Erzeugnisse auftreten können.

Zu einem Vermögensschaden durch ein geliefertes Erzeugnis kann es kommen, wenn das gelieferte Erzeugnis verunreinigt ist und im Prozess der Weiterverarbeitung untrennbar mit einem anderen Erzeugnis vermischt oder vermengt wurde. Im Ergebnis ist das Endprodukt minderwertig oder komplett unbrauchbar. Die Kosten für den vergeblich aufgewendeten Verarbeitungsprozess stellen dann den Vermögensschaden dar.

GEWERBE-PROFI GLOSSAR Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung