Der Begriff Verjährung wird in unterschiedlichen Rechtsgebieten verwendet. Nach Ablauf einer gewissen Zeit ( Verjährungsfrist ) treten Rechtsfolgen ein.

Im Strafrecht bedeutet die Verjährung, dass die strafbare Handlung nicht mehr verfolgt werden kann. Im Zivilrecht sorgt der Eintritt der Verjährung, dass ein Gläubiger beispielsweise seine Forderung beim Schuldner nicht mehr durchsetzen kann.

Die Gesetzgebung kennt unterschiedliche Verjährungsfristen. Die allgemeine Verjährung tritt nach 3 Jahren ein. Sie entsteht am Schluss ( 31.12. ) des Jahres ( Fristbeginn ), in welchem der Anspruch entstanden ist ( § 199, Abs. 1 BGB ).

Verjährungsfristen spielen beispielsweise im Handwerk eine große Rolle ( Gewährleistung ) oder aber im Forderungsmanagement. Gelingt es innerhalb der Verjährungsfrist nicht, eine Forderung gegen einen Schuldner durchzusetzen, so kann dieser sich später auf den Verjährungseintritt berufen und muss nicht mehr zahlen.

Eine Firmenrechtsschutzversicherung bietet Unterstützung beim Forderungsmanagement. So wird gewährleistet, dass lange offene Forderungen rechtzeitig vor Ablauf der Verjährungsfrist eingetrieben werden können.

GEWERBE-PROFI GLOSSAR Verjährung