Von einer Unterversicherung spricht man, wenn die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles ( Eintritt des Schadenereignisses ) niedriger ist als der Versicherungswert.

Im Gegensatz hierzu gibt es auch eine Überversicherung.

Im Interesse des Versicherungsnehmers sollte die im Vertrag vereinbarte Versicherungssumme immer dem Versicherungswert entsprechen. Andernfalls ist der Versicherer berechtigt, im Schadenfall einen Abzug wegen des Vorliegens einer Unterversicherung vorzunehmen.

Zu einer Unterversicherung kann es beispielsweise in der Inhaltsversicherung kommen, wenn ein Gewerbebetrieb zusätzliche Maschinen oder weiteres Inventar anschafft und die hinzukommenden Werte nicht in seiner Versicherungspolice berücksichtigt.

Eine Unterversicherung in der gewerblichen Gebäudeversicherung ist denkbar, wenn der Versicherungsnehmer den Wert des versicherten Gebäudes durch An- oder Umbauten ( zum Beispiel durch: eine Photovoltaikanlage auf dem Dach, eine weitere Garage, oder eine Aufstockung ) erhöht.

In einer privaten Hausratversicherung kann eine Unterversicherung entstehen, wenn der Versicherungsnehmer plötzlich über eine große Menge an Wertsachen ( Erbschaft von Familienschmuck ) verfügt und seine Versicherungssumme nicht entsprechend anpasst.

Eine Unterversicherung kann für den Versicherungsnehmer erhebliche, finanzielle Nachteile mit sich bringen, insbesondere bei großen Sachschäden, die auch einen Folgeschaden in der Betriebsunterbrechungsversicherung bedeuten.

Zur Verdeutlichung soll das nachfolgende Rechenbeispiel zur Unterversicherung dienen:

Versicherungssumme ( lt. Vertrag ) : 300.000 €
Versicherungswert ( lt. Gutachter ) : 500.000 €
Sachschaden mit einer Schadenhöhe von: 30.000 €

Die Formel zur Entschädigung lautet

Versicherungssumme 300.000 €
Schaden 30.000 € X ————————————————— = Entschädigung 18.000 €
Versicherungswert 500.000 €

Das Versicherungsunternehmen darf also die Schadensumme im gleichen Verhältnis kürzen, in welchem auch die Unterversicherung ( in diesem Fall 40 % ) festgestellt wurde.

In Versicherungsverträgen können beitragsfreie Vorsorgeversicherungen zur Erhöhung der Versicherungssumme enthalten sein. Ebenso kann mit dem Versicherer ein sog. Unterversicherungsverzicht vereinbart werden.

GEWERBE-PROFI GLOSSAR Unterversicherung