Eine private Unfallversicherung bietet eine Entschädigung ( Geldleistung ), wenn die versicherte Person aufgrund eines Unfallereignisses eine Verletzung erleidet.
Zum Umfang einer Unfallversicherung gehören die nachfolgenden Leistungen:

  • Leistung bei Invalidität ( körperlicher Dauerschaden ).
  • Unfall-Rente ( üblicherweise ab 50 % Invalidität ).
  • Leistung bei Tod durch Unfall.
  • Krankenhaus-Tagegeld.
  • Rettungs- und Bergungskosten.
  • Rehabilitationsleistungen.

Abhängig vom gewählten Tarif können die Leistungen abweichen.

Die Unfallversicherung gilt weltweit und „rund um die Uhr“, also auch in der Freizeit, beim Sport, im Urlaub. Arbeits- und Wegeunfälle sind darüber hinaus durch die gesetzliche Unfallversicherung gedeckt.

Die Leistungen der Unfallversicherung sollen die finanziellen Folgen für die verletzte Person abmildern, wenn diese beispielsweise nach einem schweren Unfall nicht oder nur noch verringert erwerbstätig sein kann.

Bei dauerhaften Unfallfolgen können zudem hohe Folge-Kosten für den Umbau von Haus, Wohnung oder Fahrzeug des Betroffenen, sowie für Betreuungsleistungen erforderlich werden.

Die Unfallversicherung kann als Einzelversicherung, Familienunfallversicherung oder auch als betriebliche Gruppenunfallversicherung abgeschlossen werden. Im letzten Fall versichert der Arbeitgeber seine(n) Mitarbeiter gegen Unfallereignisse und zahlt hierfür den Beitrag.

GEWERBE-PROFI GLOSSAR Unfallversicherung