„Blitze verursachen Schäden von 200 Millionen Euro“ – so lautet die Überschrift der Blitz-Bilanz 2019 in einem Beitrag des Gesamtverbandes der deutschen Versicherer ( GdV ) vom 22.07.2020.

Blitzschlag und Blitzschlag-bedingte Überspannung führte im Jahr 2019 zu rund 210.000 Schäden.

In der Inhaltsversicherung und in der gewerblichen Gebäudeversicherung sind Überspannungsschäden in der Gefahr Feuer enthalten. Überspannung in der Atmosphäre entsteht schon ein Blitzeinschlägen in der Nähe des Versicherungsortes – ein direkter Einschlag in versicherte Sachen oder Gebäude ist hierfür nicht erforderlich.

Die gewerbliche Sachversicherung ersetzt Schäden, die durch Überspannung an versicherten Gebäuden oder am Inventar entstehen.

An Gebäuden können die aufgeführten technischen Gebäudebestandteile Schaden nehmen:

  • Heizungs- und Lüftungsanlagen.
  • Videoüberwachungs- und Einbruchmeldeanlagen.
  • Anlagen zur Beschattung / Sonnenschutz.
  • Roll- und Industrietoranlagen.

Am Firmeninventar können diese Einrichtungen durch Überspannung beschädigt werden:

  • Kaufmännische Büro-und Geschäftseinrichtung ( PC; Kassensysteme ).
  • Maschinen und Anlagen.
  • Mobile Prüf- und Messeinrichtungen ( z.B. Diagnosegeräte für KFZ ).

Im Idealfall übernimmt die gewerbliche Sachversicherung die Schäden durch Überspannung ohne Anrechnung einer Selbstbeteiligung.

GEWERBE-PROFI GLOSSAR Überspannungsschaden