Das Risiko Transportgefahren kann gegen Beitragszuschlag in die gewerbliche Inhaltsversicherung eingeschlossen werden.
Versichert sind in diesem Zusammenhang Zerstörung, Beschädigung oder das Abhandenkommen von Waren und technischer Betriebseinrichtung während des Transportes mit den eigenen Fahrzeugen bei:
- Unfallereignissen.
- Diebstahl / Unterschlagung.
- Höherer Gewalt.
- Raub auf dem Transportweg.
Dieser Einschluss ist wichtig für Versicherungsnehmer, die beispielsweise fertige Waren mit eigenen Fahrzeuge ausliefern oder aber Betriebsinventar ständig im Fahrzeug belassen. Über die Inhaltsversicherung besteht üblicherweise Versicherungsschutz gegen:
- Feuer.
- Leistungswasser.
- Sturm / Hagel.
- Einbruchdiebstahl.
Allerdings nur am Versicherungsort ( Geschäftsräume / Betriebsgrundstück ).
Viele Handwerksbetriebe haben ihre Lieferwagen mit reichlich Equipment bestückt, welches normalerweise auch dauerhaft im Fahrzeug verbleibt. Beim Aufbruch dieser Fahrzeuge und Entwendung des Inventars ( Werkzeuge / Maschinen ) kann eine Lücke im Versicherungsschutz bestehen, weil die Teilkaskoversicherung nur die Schäden am Fahrzeug. Die firmeneigene Inhaltsversicherung zahlt nur, wenn Transportgefahren mitversichert sind.
Für den Einschluss von Schäden durch Diebstahl gilt häufig eine sog. Nachtzeitklausel. Findet der Fahrzeugaufbruch / Diebstahl von Sachen in der Zeit von 22:00 Uhr – 06:00 Uhr statt, gilt üblicherweise eine höhere Selbstbeteiligung.