Das Risiko Terrorgefahren kann gegen Beitragszuschlag in die gewerbliche Inhaltsversicherung und in die Gebäudeversicherung eingeschlossen werden. Auch eine Mitversicherung von Terrorgefahren in der Betriebsunterbrechungsversicherung ist möglich.

Versichert sind in diesem Zusammenhang Zerstörung, Beschädigung oder das Abhandenkommen von von versicherten Sachen ( Betriebsinventar / Gebäude ), sowie die Kosten einer versicherten Betriebsunterbrechung.

Beim Terrorismus handelt es sich um eine politisch motivierte Form von Gewaltkriminalität. Diese wird von einzelnen oder mehreren Personen verübt, mit dem Ziel Angst und Schrecken zu verbreiten, die öffentliche Ordnung zu zerstören und hierdurch die eigenen politischen Absichten zu verfolgen.

Die Mitversicherung von Terrorrisiken ist gegen einen geringen Mehrbeitrag auf die Grundgefahren möglich. Wenn besonders hohe Versicherungswerte gegen Terrorgefahren abgesichert werden müssen, kann der Spezialversicherer Extremus AG in Köln weiterhelfen.

GEWERBE-PROFI GLOSSAR Terrorgefahren