Der Begriff Tätigkeitsschaden stammt aus dem Versicherungsrecht und wird oft auch Bearbeitungsschaden genannt.

Ein Tätigkeitsschaden ist ein Schaden, der bei Ausübung einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit verursacht wird.

In einer aktuellen Betriebshaftpflichtversicherung ist der Tätigkeitsschaden mitversichert. Ein Tätigkeitsschaden entsteht im so genannten „Werk- und Wirkbereich“ des Versicherungsnehmers. Dies bedeutet folgendes: Bei seiner beruflichen / gewerblichen Tätigkeit entsteht der Schaden:

  • An diesen Sachen selbst bei deren Bearbeitung.
  • Bei Benutzung dieser Sachen zum Zwecke der Durchführung der beruflichen Tätigkeit.

Die Mitversicherung von Tätigkeitsschäden im Rahmen der Betriebshaftpflicht ist insbesondere für Handwerksunternehmen wichtig, denn diese arbeiten regelmäßig an und mit fremden Sachen.

Die Versicherungssumme für die Mitversicherung von Bearbeitungsschäden ist oft abweichend von der im Vertrag genannten Deckungssumme. Auch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung an jedem Schaden ist bei Tätigkeitsschäden üblich.

GEWERBE-PROFI GLOSSAR Tätigkeitsschaden