Die Versicherung gegen Sturm- und Hagelschäden ist ein wichtiger Bestandteil nahezu jeder Sachversicherung. Sie ersetzt dem Versicherungsnehmer die Schäden, welche durch die Einwirkung von Sturm oder Hagel an seinen versicherten Sachen entstehen.

Im privaten Bereich kennt man die Sturmversicherung als versicherte Gefahr in der Hausratversicherung und der Wohngebäudeversicherung.

Im gewerblichen Bereich übernimmt die Versicherung gegen Sturm- und Hagelschäden als Bestandteil einer Inhaltsversicherung oder einer gewerblichen Gebäudeversicherung den Versicherungsschutz für das Firmeninventar, bzw. das Firmengebäude.

Ab wann spricht man eigentlich von einem versicherten Sturmschaden? Die Bedingungen der Sachversicherungen gehen davon aus, dass Sturmschäden erst ab einer gewissen Windgeschwindigkeit in der Lage sind, Schäden an versicherten Sachen zu verursachen:

„Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 auf der Beaufort-Skala ( dies entspricht einer Windgeschwindigkeit von 62 Km/h ).“

In der Sturmversicherung sind außerdem auch Schäden mitversichert, die durch Hagel entstehen. Ebenfalls ist der Folgeschaden mitversichert, wenn beispielsweise ein Sturm das Dach beschädigt und nachfolgend Niederschlag eindringt.

Im Jahr 2018 verzeichnete der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. ( GDV ) in seiner Naturgefahrenbilanz deutschlandweit ein Schadenaufkommen von 2,6 Mrd. Euro. Ein großer Anteil entfällt hierbei auf Schäden durch Sturm und Hagel.

Das bislang größte Sturmschadenereignis war der Wintersturm „Kyrill“ im Januar 2007 mit einem Schadenaufkommen von rund 3 Mrd. Euro allein in der Sachversicherung ( Gebäude / Inventar ).

Mit einer Inhaltsversicherung und einer gewerblichen Gebäudeversicherung können Firmeninhaber ihr Firmeneigentum auch gegen die Folgen von Sturmschäden versichern. Das Risiko hoher Sachschäden ist enorm. Hinzu kommt, dass bei großen Schadenereignissen eine Betriebsunterbrechungsversicherung für Stillstand und weitere Kosten sorgt.

GEWERBE-PROFI GLOSSAR Sturmversicherung